Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderförderung für das Kindergartenjahr 2025/2026
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sieht die Stadt Gladbeck Sonderfördermittel für Kindertageseinrichtungen vor. Hintergrund ist die Unfähigkeit der Träger, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu decken. Durch die Bereitstellung dieser Mittel soll die Finanzierung der Platzangebote sowie die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung sichergestellt werden. Die Berechnung der Zahlungen erfolgt auf Basis von Durchschnittswerten aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024.
Die Förderung umfasst sowohl kirchliche als auch freie Träger. Bei den kirchlichen Anbietern, darunter der Kita-Zweckverband und die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde, sind spezifische Zuschüsse für bestimmte Gruppen sowie Mietkostenzuschüsse vorgesehen. Unter den freien Trägern sollen die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH unterstützt werden, da diese ihren Eigenanteil von 7,8 Prozent nicht aufbringen können. Die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt ist dabei an die gleichzeitige Übernahme des Eigenanteils gebunden. Der Sozialdienst katholischer Frauen verzichtet für den Hort Terebinthe auf eine Sonderförderung, da Betriebskosten durch Mieteinnahmen aus einer anderen Einrichtung gedeckt werden können.
Die Gesamtsumme der einmaligen Ausgaben für das Kindergartenjahr 2025/2026 beläuft sich auf 1.716.521 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Gewährung der Mittel zustimmt und der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die entsprechenden Mittel freigibt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250320091939-0