Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2025 anlässlich des Appeltatenfestes

25/0251 11.06.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. hat für den 7. September 2025 einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Appeltatenfestes beantragt. Die geplante Öffnung soll in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Grundlage für diesen Antrag ist die Ermächtigung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW, Sonntagsöffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses anzuordnen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerten die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen sowie der Handelsverband NRW Unterstützung für die Öffnung. Die Handwerkskammer Münster erhob keine Einwände, und die evangelische sowie die katholische Kirche widersprachen der Maßnahme nicht ausdrücklich. Die Gewerkschaft ver.di lehnte die geplante Öffnung hingegen ab und verwies auf die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Verordnung zu beschließen. Als Begründung wird angeführt, dass das Appeltatenfest als örtliche Veranstaltung ein öffentliches Interesse begründet. Die geplante Öffnung beschränkt sich auf räumlich begrenzte Bereiche in der Innenstadt, die in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen liegen. Durch die zeitliche Überschneidung mit dem Festprogramm sollen die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen durch diesen Beschluss zu erwarten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente