Beteiligung an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Grund für die Anpassung ist eine veränderte Rechtslage durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches die Vorschriften für die Erstellung von Jahresabschlüssen in kommunalen Unternehmen modifiziert hat.
Bisher waren Kapitalgesellschaften in kommunaler Hand dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den strengen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften zu erstellen. Da die WiN Emscher-Lippe GmbH jedoch eine kleine Kapitalgesellschaft ist, soll der Vertrag so angepasst werden, dass die Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) befreit wird. Die Erstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts soll weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen.
Neben dieser Anpassung umfasst die Vorlage redaktionelle Änderungen sowie die Möglichkeit, Gesellschafterversammlungen digital oder hybrid durchzuführen. Zudem wird eine Regelung zur Anpassung kommunaler Jahresfehlbeträge an die Teuerungsrate aufgenommen. Der Vertreter der Stadt Gladbeck soll in der nächsten Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2025 dem geänderten Vertragsentwurf zustimmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Änderung nicht erwartet.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250602092839-0