Wahl einer/eines Beigeordneten/Kämmer:in
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung der Position einer Beigeordneten bzw. Stadtkämmerin vor. Hintergrund ist das Ausscheiden der derzeitigen Amtsinhaberin aus dem Dienst zum 30. Juni 2025. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens sind insgesamt zehn Bewerbungen für die vakante Stelle eingegangen. Am 16. Juni 2025 fand ein Termin zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber statt, zu dem alle Mitglieder des Rates eingeladen waren.
Die Entscheidung über die Wahl obliegt dem Rat. Die Amtszeit der neu zu wählenden Beigeordneten ist gemäß den geltenden Vorschriften auf acht Jahre festgesetzt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person in die Besoldungsgruppe B 2 vor, für die eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 464,33 Euro brutto vorgesehen ist. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung behandelt, bevor sie in der Sitzung des Rates zur Entscheidung ansteht.
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