Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beraten. Ein Bürger beanstandete, dass die im Jahr 2021 in Aussicht gestellte Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 bisher nicht eingeleitet wurde und zudem die versprochene Rückmeldung an die Anwohner sowie eine für Herbst 2024 geplante Veranstaltung unterblieben seien.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Änderung des Bebauungsplans erst nach Abschluss eines derzeit laufenden Innenentwicklungskonzepts im ersten Halbjahr 2026 möglich ist. Ein Aufstellungsbeschluss für das Planverfahren wird frühestens für Mitte 202<0xC2>6 vorgesehen, wobei die Finanzierung der Mittel voraussichtlich über den Haushalt 2027 erfolgen soll. Die Verwaltung entkräftet zudem den Vorwurf bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Hinweis, dass alle angekündigten Veranstaltungen durchgeführt wurden und keine Absagen erfolgten. Die zeitliche Verzögerung begründet die Verwaltung mit der notwendigen Priorisierung anderer städtebaulicher Aufgaben sowie der Erarbeitung fachlicher Grundlagen durch eine Untersuchung zu Gartenstadtsiedlungen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beschwerde zurückzuweisen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250605142146-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250612072938-0