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Beschlussvorlage

Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024

25/0227 22.05.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0227 zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage hierfür ist § 116a der Gemeindeordnung NRW, der eine Befreiung unter Einhaltung bestimmter Größenkriterien ermöglicht. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem eine Bilanzsumme von maximal 1,5 Milliarden Euro sowie die Bedingung, dass die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Beteiligungen jeweils weniger als die Hälfte der entsprechenden Werte der Gemeinde ausmachen.

Die Stadt Gladbeck erfüllt nach aktuellem Stand alle drei genannten Voraussetzungen. Da die vollständigen Daten für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht final vorliegen, erfolgt die Berechnung auf Basis der Jahre 2022 und 2023. Die Schwellenwerte werden dabei deutlich unterschritten. Im Falle einer Befreiung wird anstelle eines Gesamtabschlusses ein Beteiligungsbericht erstellt. Dieser Bericht umfasst alle verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, bietet somit umfassendere Informationen über die Beteiligungen und ist mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden. Der Rat soll das Vorliegen der Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2024 feststellen.

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