Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 27.03.2023
- 5Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie der Feuer- und Rettungswache GladbeckZur Vorlage · 230278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Machbarkeitsstudie zur Feuer- und Rettungswache Gladbeck zeigt bauliche und funktionale Defizite am Standort der Hauptwache in der Wilhelmstraße auf. Wie aus der Beschlussvorlage Nr. 230278 für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss hervorgeht, entspricht das zwischen 1965 und 1967 errichtete Gebäude nicht mehr den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans von 2019. Während die Kapazität ursprünglich auf etwa 40 Mitarbeitende ausgelegt war, sind derzeit rund 170 Personen im Dienst.
Die Ergebnisse der Planungsgruppe weisen auf ein Flächendefizit hin. Die aktuelle Nutzfläche von 4.641 m² muss laut Studie auf etwa 11.246 m² erweitert werden, wobei der gesamte Flächenbedarf inklusive Verkehrsflächen bei rund 18.089 m² liegt. Als Mängel wurden die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung von Kontaminationen, eine unzureichende Krisenfestigkeit der technischen Infrastruktur sowie Probleme bei den Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb des Geländes identifiziert. Zudem führt ein Mangel an Stellplätzen dazu, dass Einsatzfahrzeuge teilweise in separaten Hallen oder im Außenbereich untergebracht werden müssen, was die Ausrückzeiten beeinflussen kann. Ein Umbau des Bestandsgebäudes wird als nicht ausreichend erachtet, um die notwendigen DIN-Normen und Anforderungen des Arbeitsschutzes dauerhaft zu erfüllen.
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- 6Anregungen gem. § 24 GO NRW - Aufwandspauschale - - Unterbringung in Einrichtungen durch das Amt für Jugend und Familie -Zur Vorlage · 230281 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck werden zwei Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Die erste Anregung befasst sich mit der Erhebung einer Aufwandspauschale durch das Rechtsamt bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Stadt. Es wurde angefragt, ob in der Vergangenheit Kosten entstanden sind und ob diese Pauschale künftig bei entsprechenden Klageverfahren entfallen soll. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt in Fällen, in denen sie gewinnt, grundsätzlich eine Pausche von 20 Euro geltend macht. Dies sei im Vergleich zu Kommunen, die externe Anwälte nutzen, bürgerfreundlicher gestaltet.
Die zweite Anregung betrifft die Unterbringung durch das Amt für Jugend und Familie. Es wurde gefordert, keine Inobhutnahmen in Einrichtungen vorzunehmen, denen die baurechtliche Zulassung fehlt oder die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen könnten. Die Verwaltung entgegnete, dass das Amt die Betriebserlaubnis sowie die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen prüft. Eine weitergehende Prüfung über diese Vorgaben hinaus sei nicht vorgesehen. Zudem wurde auf eine bereits 2015 genehmigte Einrichtung in Bottrop verwiesen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und beide Anregungen zurückzuweisen.
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- 7Auflösung und Neubildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 230268 · Beschlussvorlage
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Aufgrund von Veränderungen in der Fraktionsstruktur des Gladbecker Rates liegt ein Antrag zur Auflösung und Neubildung von Ausschüssen vor. Nachdem zwei Ratsmitglieder aus der Fraktion Soziales Bündnis (ABD) ausgetreten sind, wurde diese Fraktion aufgelöst. Durch die Neugründung der Fraktion „Soziales Bündnis BIG-DKP“ hat sich das Kräfteverlag im Rat verändert. Um den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit zu wahren, müssen die Ausschüsse an die neuen Mehrheitsverhältnisse angepasst werden.
Die Neuberechnung der Sitzverteilung zeigt, dass die ehemalige ABD-Fraktion keinen Anspruch mehr auf einen Ausschusssitz hat, während für die neue Fraktion ein Anspruch bestehen könnte. Da bei der Verteilung bestimmter Sitze eine Pattsituation zwischen verschiedenen Fraktionen besteht, ist eine Neubesetzung der Ausschüsse erforderlich. Davon ausgenommen sind der Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsrat. Die Verteilung der Ausschussvorsitze bleibt hiervon unberührt.
Zudem wird die Bildung eines Wahlausschusses für die anstehenden Kommunalwahlen behandelt, der unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin besteht. Des Weiteren umfasst die Vorlage Regelungen zur Zusammensetzung und Vertretung im Schulausschuss sowie die Bestätigung bestehender Verfahren zur Besetzung von Ausschüssen durch sachkundige Bürgerinnen und Bürger.
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- 8Wahl einer Beigeordneten (Stadtkämmerin)Zur Vorlage · 230279 · Beschlussvorlage
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Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Stadtkämmerers Bunte zum 30. April 2023 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Neubesetzung der Stelle einer Beigeordneten. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gingen insgesamt sechs Bewerbungen ein, deren Vorstellung den Ratsmitgliedern am 26. Mai 2023 erfolgte.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Wahl von Silke Ehrbar-Wulfen zur Beigeordneten für eine Dauer von acht Jahren vor. Die Besoldung erfolgt in der Gruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes NRW. Zusätzlich wird ihr gemäß den geltenden Regelungen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 432,12 Euro brutto gewährt.
Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits berücksichtigt. Die jährlichen Personalkosten werden auf rund 159.000 Euro geschätzt. Der Prozess zur Wahl unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, wobei die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer möglichen Einspruchsfrist ausgehändigt werden darf.
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- 9Ausschreibung der Stelle einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 230271 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Neubesetzung der Stelle einer Beigeordneten. Hintergrund der Vorlage ist die Information, dass Linda Wagner voraussichtlich am 12. Juni 2023 vom Rat der Stadt Duisburg zur Beigeordneten für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur gewählt wird. Aufgrund dieser personellen Veränderung muss die entsprechende Stelle gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen neu ausgeschrieben werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Stelle in verschiedenen Fachmedien sowie regionalen Publikationen auszuschreiben. Dazu gehören unter anderem die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), die Fachzeitschrift AKP, die WAZ sowie Online-Stellenportale des öffentlichen Dienstes wie Innament und der Stellenmarkt NRW.
Für die Durchführung der Ausschreibung und die damit verbundenen Sach- und Dienstleistungen sind einmalige Aufwendungen von etwa 15.000 Euro vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 10Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH - Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat -Zur Vorlage · 230264 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), die für wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben im Bereich Wasser und Abwasser zuständig ist. Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtverwaltung wird die Bestellung einer neuen Vertreterin für den Aufsichtsrat der RWW beantragt.
Da der bisherige Vertreter, der ehemalige Stadtkämmerer, aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden ist, schlägt die Verwaltung vor, die neue Stadtkämmerin als Nachfolgerin zu benennen. Die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien unterliegt den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Vertreter sind dabei verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie der zuständigen Ausschüsse gebunden zu sein.
Die Vorlage sieht vor, dass die Nachfolge für die restliche Amtszeit geregelt wird. Es entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist. Die Entscheidung über die Benennung erfolgt im Rahmen der zuständigen Gremien.
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- 11Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) - Bestellung einer Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 230265 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), einem Unternehmen, das die Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas sowie Wärme übernimmt und zudem Telekommunikationsdienstleistungen erbringt. In der Gesellschafterversammlung der ELE wird die Stadt durch eine Vertretung repräsentiert.
Da der bisherige Stellvertreter aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausgeschieden ist, liegt ein Vorschlag zur Neubesetzung dieser Position vor. Bisher war die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung bestellt, während die Stellvertretung durch den ehemaligen Stadtkämmerer erfolgte. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun vor, die neue Stadtkämmerin als Stellvertreterin in das Gremium zu berufen.
Die Vertretungen der Gemeinde in Unternehmen unterliegen den Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt verfolgen und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Für die Neubesetzung der Stellvertretung werden keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen ausgewiesen.
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- 12Städtepartnerschaft mit der Gemeinde WandlitzZur Vorlage · 230236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit einem Beschlussvorschlag zur Begründung einer offiziellen Städtepartnerschaft mit der Gemeinde Wandlitz. Die Grundlage für diese Entwicklung bildet die Zusammenarbeit, die im Zuge der Wiedervereinigung nach 1990 als Verwaltungsunterstützung begann.
Nach mehr als drei Jahrzehnten des Austausches soll die bisherige Patenschaft nun in eine förmliche Städtepartnerschaft überführt werden. Die Kooperation zwischen den beiden Kommunen hat sich über die Zeit von einer einseitigen Aufbauhilfe zu einem Austausch auf Augenhöhe entwickelt. Neben der Verwaltungsebene umfasst die Zusammenarbeit Bereiche wie Kultur, Tourismus, Museen sowie den Jugend- und Sportbereich.
Die offizielle Partnerschaft soll durch die Unterzeichnung einer Städtepartnerschaftsurkunde durch die Bürgermeister der beiden Kommunen besiegelt werden. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die formelle Verankerung dieser Verbindung angestrebt. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen vorgesehen.
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- 13Heimatpreis / Fortsetzung des Förderprogrammes 'Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen' - Wir fördern, was Menschen verbindetZur Vorlage · 230269 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Auslobung des „Heimat-Preises“ im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Preis über die gesamte Förderperiode ab dem Jahr 2023 auszuschreiben. Ziel der Initiative ist es, herausragendes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen für die lokale Heimat zu würdigen und die Öffentlichkeit auf diese Arbeit aufmerksam zu machen.
Die Vergabe erfolgt mit Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro, wobei die Fördersumme ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden darf. Die Auswahl der Preisträger übernimmt eine Jury anhand spezifischer Kriterien. Hierzu zählen der Beitrag zum Erhalt der Stadtgeschichte und des kulturellen Erbes, die Steigerung der Identifikation mit Gladbeck sowie die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch innovative Projekte und die Attraktivität der Stadt sollen in die Bewertung einfließen.
Der Preis kann als Einzelpreis oder in bis zu drei Kategorien verliehen werden. Die Gewinner auf kommunaler Ebene treten anschließend im Wettbewerb um den Landes-Heimat-Preis an. Ein Ratsbeschluss ist notwendig, damit die Stadt Gladbeck einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen kann.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Erweiterung Feuerwehr (Container)Zur Vorlage · 230273 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat sollen eine am 25. April 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Gegenstand ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für die Erweiterung einer Containeranlage der Feuerwehr. Die Finanzierung soll durch die Verschiebung der Anschaffung eines Einsatzleitwagens auf das Jahr 2024 realisiert werden, wodurch entsprechende Haushaltsmittel frei werden.
Die Erweiterung der im Jahr 2021 errichteten Anlage ist durch einen gestiegenen Platzbedarf an der Feuerwache begründet. Ursächlich hierfür sind die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes sowie personelle Veränderungen, etwa durch den Abschluss der Ausbildung von Notfallsanitätern und erwartete Zuwächse im Rettungsdienst. Da die Kapazitäten für Spinde, Schlaf- und Umkleideräume erschöpft sind, soll die Containeranlage um eine Etage aufgestockt werden. Diese soll 40 Spinde sowie einen Sanitärbereich umfassen und aufgrund baurechtlicher Vorgaben mit einer Heizung ausgestattet werden. Um die Fertigstellung bis zum Herbst 2023 sicherzustellen, ist eine sofortige Ausschreibung der Maßnahme vorgesehen.
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- 15Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 3- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 230274 behandelt die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 83 GO NRW. Der Antrag umfasst Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 110.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in der Summe von 700.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Posten sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorberatung sowie die Abgabe einer Empfehlung zuständig. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 vorgesehen. Seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass keine wesentliche Klimarelevanz besteht, weshalb eine Durchführung der Haupt- und Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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- 16Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 230276 befasst sich mit der Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 in Gladbeck. Grundlage für diese Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welcher vorschreibt, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Die entsprechende Dokumentation, bezeichnet als Liste 1, führt diese finanziellen Vorgänge auf.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung dieser Mittelbereitstellungen offiziell zur Kenntnis nimmt. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Information über diese finanziellen Bewegungen eine gesetzliche Anforderung darstellt. Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wurde in der Vorlage festgestellt, dass keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt und keine negative oder positive Klimawirkung zu verzeichnen ist, weshalb eine Alternativenprüfung nicht notwendig war.
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- 17Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 230275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Zusammenstellung über unerhebliche über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022 vor. Diese Aufstellung, die als Liste 3 geführt wird, erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie Empfehlung vorbereitet. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf eine entsprechende Anlage verwiesen, wobei die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bestätigt wird. Eine wesentliche Klimarelevanz der vorliegenden Mittelbereitstellungen wird in dem Dokument nicht angegeben, weshalb keine Prüfung von Alternativen notwendig war.
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- 18Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.03.2023Zur Vorlage · 230277 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat mit der Vorlage Nummer 230277 einen Bericht zur finanziellen Lage der Stadt zum Stichtag 31. März 2023 vorgelegt. Das Dokument, das im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat behandelt wird, enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des ersten Quartals des Haushaltsjahres 2023 sowie eine Aufstellung der wesentlichen Abweichungen innerhalb der Haushaltsplanung.
Der Bericht dient zugleich als Grundlage für die Berichterstattung an die Kommunalaufsicht gemäß den Bestimmungen der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 vom 15. März 2023. Neben der Darstellung der finanziellen Lage zum Ende des ersten Quartals umfasst die Vorlage zudem Informationen zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt mit Stand zum 30. Dezember 2022.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. März 2023 offiziell zur Kenntnis nimmt. Eine wesentliche Klimarelevanz wurde im Rahmen der Prüfung des Vorgangs nicht festgestellt.
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Hauptdokument|20230531080932-0|20230531080933-1|20230612143743-0
- 19Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2023 anlässlich des AppeltatenfestesZur Vorlage · 230266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck prüft die Erlassung einer Verordnung zur Sonntagsöffnung am 3. September 2023 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Grundlage für diesen Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. ist das anlässlich des Appeltatenfestes geplante Vorhaben im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Die geplante Öffnung soll in räumlicher Nähe zu den Veranstaltungsflächen der Hochstraße, Horster Straße, Lambertistraße, dem Körnerplatz und der Goethestraße stattfinden.
Die Verwaltung begründet das öffentliche Interesse mit dem Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und dem lokalen Volksfest. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerten die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW sowie die Handwerkskammer Münster keine Einwände gegen die Maßnahme. Auch die katholische Kirche hat keine Bedenken angemeldet; die evangelische Kirche sieht von einem Widerspruch ab, sofern keine weiteren Sonntagsöffnungen erfolgen. Eine Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di lag zum Zeitpunkt der Vorlageerstellung noch nicht vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Verordnung zur Freigabe der Verkaufsstellen zu beschließen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienreises nach Alanya beraten. Die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben bereits eine Entscheidung getroffen, um die Teilnahme einer Delegation am Internationalen Kultur-, Kunst- und Tourismus-Festival in der türkischen Partnerstadt zu ermöglichen.
Die Reise ist für den Zeitraum vom 1. bis zum 4. Juni 2023 geplant. Die Delegation soll aus vier Mitgliedern des Rates bestehen. Da die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Ausschusses erst am 12. Juni 2023 stattfindet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung getroffen und bedarf nun der nachträglichen Bestätigung durch das Gremium.
In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Reise eine negative Klimawirkung hat, weshalb eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht mit spezifischen Beträgen beziffert.
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- 21Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Schwechat -Zur Vorlage · 230255 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dienstreise vor. Anlass der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Schwechat anlässlich des dortigen Stadtfestes im Zeitraum vom 25. bis 27. August 2023.
Die Vorlage schlägt vor, dass die Delegation aus der Bürgermeisterin oder ihrer Stellvertretung sowie vier weiteren Vertretenden des Rates der Stadt Gladbeck bestehen soll. Aufgrund der Entfernung zwischen Gladbeck und Schwechat ist die Durchführung der Reise mit dem Flugzeug vorgesehen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen werden Reisekosten in der Ergebnisrechnung aufgeführt, wobei keine wesentliche Veränderung der verfügbaren Haushaltsmittel ausgewiesen wird. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine negative Auswirkung festgestellt, woraufhin eine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 22Beschlusscontrolling zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2023Zur Vorlage · 230134 · Mitteilungsvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck hat eine Mitteilungsvorlage zum Beschlusscontrolling bezüglich der Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushalt 2023 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 230134 ist die Dokumentation des Umsetzungsstandes von Beschlüssen, die im Rahmen der Beratung der Haushaltsvorschläge am 12. Dezember 2022 gefasst wurden.
In der genannten Sitzung wurden verschiedene Vorschläge der Fraktionen zum Haushalt 2023 beraten. Die daraus resultierenden Beschlüsse umfassen sowohl konkrete Änderungen am Haushalt als auch verschiedene Prüfaufträge. Die beigefügte Liste führt den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse sowie der entsprechenden Prüfberichte auf, wobei zwischen den einzelnen Beschlüssen und den Berichten unterschieden wird.
Ziel der Vorlage ist es, über die Umsetzung der im Ausschuss gefassten Entscheidungen zu informieren. Für das zweite Halbjahr 2023 ist eine weitere Vorlage zum Beschlusscontrolling geplant, um die Transparenz hinsichtlich des Fortschritts der Umsetzung aufrechtzuerhalten. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Liste der Beschlüsse zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss dient.
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- 23Sachstandsbericht Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 2302401 · Mitteilungsvorlage
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In der Sitzung des Unterausschusses Digitalisierung wurde ein Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierungsstrategie sowie weiterer Projekte vorgelegt. Im Rahmen der Strategie wurden in Abstimmung mit den Fachämtern konkrete Digitalisierungsprojekte geplant und in einen Umsetzungsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten integriert. Dieser Plan kann sich bis zur endgültigen Veröffentlichung der Strategie noch verändern.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Digitalpakt Vest (SmartVest). Für die Entwicklung strategischer Maßnahmen wurden die Dienstleister pla[neo] & ZDE sowie die Prognos AG beauftragt. Diese sollen bis Oktober 2023 durch verschiedene Beteiligungsformate wie Workshops und Befragungen Ideen sammeln. Parallel dazu werden Maßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, etwa bei Breitband und 5G, vorangetrieben.
Zudem wurden Fortschritte bei der Digitalisierung des Personalmanagements erläutert. Geplant sind die Einführung eines Bewerbungsmanagementsystems, ein digitales Modul für Urlaubsanträge sowie ein Mitarbeitendenportal. Letzteres soll den Zugriff auf Gehaltsabrechnungen und Amtsblätter ermöglichen. Die nächste Sitzung des Unterausschusses findet am 10. August 2023 statt, wobei Themen wie IT-Security und die Priorisierung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) im Fokus stehen sollen.
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- 24Projekte Freianlagenbau - Arbeitsprogramm 2023/2024Zur Vorlage · 230280 · Beschlussvorlage
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Das Ingenieuramt der Stadt Gladbeck hat für den Zeitraum 2023/2024 ein Arbeitsprogramm für den Freianlagenbau vorgelegt. Da die Anzahl anstehender Projekte in Bereichen wie Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen sowie Friedhöfen die personellen Kapazitäten der zuständigen Abteilung übersteigt, ist eine Priorisierung der Maßnahmen vorgesehen.
Das Programm unterscheidet zwischen einer prioritären Liste und zurückgestellten Vorhaben. Die sogenannte „grüne Liste“ umfasst Projekte mit einem geschätzten Bauvolumen von rund 16 Millionen Euro, darunter die Fertigstellung des SportParks Mottbruch. Im Gegensatz dazu enthält die „rote Liste“ Maßnahmen, die aufgrund personeller Engpässe vorerst nicht umgesetzt werden können, wie etwa die Erneuerung bestimmter Spielplätze oder Arbeiten im Nordpark.
Um den Bedarf an der Sanierung von Spielplätzen und Schulhöfen zu decken, ist eine Kapazitätserweiterung geplant. Hierzu soll für Einzelmaßnahmen der Spielplatzplanung die Projektsteuerung an die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH ausgelagert werden. Ein erster Schritt umfasst dabei die Sanierung der Hangrutschen sowie die Erneuerung des Spielplatzes Schachtstraße. Das Arbeitsprogramm wird als dynamische Liste geführt und regelmäßig aktualisiert, um auf Veränderungen in der personellen oder finanziellen Lage reagieren zu können.
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- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Beitritt der Stadt Gladbeck zur Charta der Vielfalt -
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 27Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 28Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 29Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 30Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 27.03.2023nicht öffentlich
- 31Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen - Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 -nicht öffentlich
- 32Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 33Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich