Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 27.03.2023
- 5Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie der Feuer- und Rettungswache GladbeckZur Vorlage · 230278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 230278 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur Feuer- und Rettungswache Gladbeck sowie der Standortsuche für einen neuen Betriebshof des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG).
Die Untersuchung zur Feuer- und Rettungswache zeigt, dass die aktuelle Gebäudeplanung der Hauptwache aufgrund gestiegener Einsatzzahlen nicht mehr den Anforderungen entspricht. Es besteht ein erhebliches Flächendefizit, da die vorhandene Nutzfläche von 4.641 m² den Bedarf von 11.246 m² nicht abdeckt. Zudem werden Mängel bei der Schwarz-Weiß-Trennung, der Ersatzstromversorgung sowie bei den Verkehrsflächen und Einsatzfahrzeugstellplätzen festgestellt. Als Empfehlung zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit wird die Erweiterung der Hauptfeuer- und Rettungswache an der Wilhelmstraße vorgeschlagen, wofür Flächen des ZBG freizugeben wären. Ein Alternativstandort auf dem „Festplatz“ wurde aufgrund von Baurechtsbeschränkungen und Stadtentwicklungszielen ausgeschlossen. Ein zweiständiger Betrieb wird wegen des hohen Personalbedarfs und mangelnder Grundstücksverfügbarkeit nicht empfohlen.
Parallel dazu wird die Suche nach einem neuen Betriebshof für den ZBG thematisiert. Dieser soll Platz für etwa 150 Mitarbeitende sowie eine Werkstatt und Infrastruktur für einen Fuhrpark von 60 bis 70 Fahrzeugen bieten. Von neun geprüften Flächen erfüllen zwei die Mindestanforderungen und werden weiter untersucht. Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt, die Verwaltung mit der Fortführung des Projekts sowie der regelmäßigen Berichterstattung beauftragt und eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung einrichtet.
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- 6Anregungen gem. § 24 GO NRW - Aufwandspauschale - - Unterbringung in Einrichtungen durch das Amt für Jugend und Familie -Zur Vorlage · 230281 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck werden zwei Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Die erste Anregung befasst sich mit der Erhebung einer Aufwandspauschale durch das Rechtsamt bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Stadt. Es wurde angefragt, ob in der Vergangenheit Kosten entstanden sind und ob diese Pauschale künftig bei entsprechenden Klageverfahren entfallen soll. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt in Fällen, in denen sie gewinnt, grundsätzlich eine Pausche von 20 Euro geltend macht. Dies sei im Vergleich zu Kommunen, die externe Anwälte nutzen, bürgerfreundlicher gestaltet.
Die zweite Anregung betrifft die Unterbringung durch das Amt für Jugend und Familie. Es wurde gefordert, keine Inobhutnahmen in Einrichtungen vorzunehmen, denen die baurechtliche Zulassung fehlt oder die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen könnten. Die Verwaltung entgegnete, dass das Amt die Betriebserlaubnis sowie die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen prüft. Eine weitergehende Prüfung über diese Vorgaben hinaus sei nicht vorgesehen. Zudem wurde auf eine bereits 2015 genehmigte Einrichtung in Bottrop verwiesen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und beide Anregungen zurückzuweisen.
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- 7Auflösung und Neubildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 230268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund veränderter Fraktionsverhältnisse im Rat der Stadt Gladbeck liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss eine Beschlussvorlage zur Auflösung und Neubildung verschiedener Gremien vor. Auslöser für die Neugestaltung der Ausschussstruktur ist der Austritt zweier Ratsmitglieder aus der Fraktion Soziales Bündnis (ABD) sowie die Neugründung der Fraktion „Soziales Bündnis BIG-DKP“. Eine Neuberechnung der Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren für einen 15-köpfigen Ausschuss führt zu einer Pattsituation bei den letzten drei Sitzen zwischen den Fraktionen SPD, CDU, Grüne, AfD, Linke, Soziales Bündnis BIG DKP und FDP.
Die Vorlage sieht die Neubesetzung der Ausschüsse vor, wobei der Jugendhilfeausschuss und der Integrationsrat von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Betroffen von der Auflösung und Neubildung sind unter anderem der Wahlausschuss, der Schulausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie die Fachausschüsse für Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Soziales, Kultur, Sport und Sicherheit. Für den Schulausschuss wird die Fortführung der bisherigen Vertretungsregelung vorgeschlagen.
Die Neugestaltung umfasst die Bestimmung der Ausschussmitglieder aus dem Kreis der Ratsmitglieder, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie die Bestellung beratender Mitglieder, etwa durch Kirchen oder Schulleitungen. Für den Wahlausschuss ist die Wahl von Beisitzern und deren Stellvertretern vorgesehen, wobei die Bürgermeisterin die Funktion der Wahlleiterin übernimmt. Die Vertretungsregelung sieht vor, dass bei Nichtverfügbarkeit von Mitgliedern die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt. Die endgültige Anzahl der Sitze und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollen durch den Rat festgelegt werden.
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- 8Wahl einer Beigeordneten (Stadtkämmerin)Zur Vorlage · 230279 · Beschlussvorlage
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Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Stadtkämmerers zum 30. April 2023 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Neubesetzung der Stelle einer Beigeordneten. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gingen insgesamt sechs Bewerbungen ein, deren Vorstellung den Ratsmitgliedern am 26. Mai 2023 erfolgte.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Wahl zur Beigeordneten für eine Dauer von acht Jahren vor. Die Besoldung erfolgt in der Gruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes NRW. Zusätzlich wird ihr gemäß den geltenden Regelungen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 432,12 Euro brutto gewährt.
Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits berücksichtigt. Die jährlichen Personalkosten werden auf rund 159.000 Euro geschätzt. Der Prozess zur Wahl unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, wobei die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer möglichen Einspruchsfrist ausgehändigt werden darf.
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- 9Ausschreibung der Stelle einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 230271 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Neubesetzung der Stelle einer Beigeordneten. Hintergrund der Vorlage ist die Information, dass die Beigeordnete voraussichtlich am 12. Juni 2023 vom Rat der Stadt Duisburg zur Beigeordneten für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur gewählt wird. Aufgrund dieser personellen Veränderung muss die entsprechende Stelle gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen neu ausgeschrieben werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Stelle in verschiedenen Fachmedien sowie regionalen Publikationen auszuschreiben. Dazu gehören unter anderem die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), die Fachzeitschrift AKP, die WAZ sowie Online-Stellenportale des öffentlichen Dienstes wie Innament und der Stellenmarkt NRW.
Für die Durchführung der Ausschreibung und die damit verbundenen Sach- und Dienstleistungen sind einmalige Aufwendungen von etwa 15.000 Euro vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 10Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH - Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat -Zur Vorlage · 230264 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), die für wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben im Bereich Wasser und Abwasser zuständig ist. Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtverwaltung wird die Bestellung einer neuen Vertreterin für den Aufsichtsrat der RWW beantragt.
Da der bisherige Vertreter, der ehemalige Stadtkämmerer, aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden ist, schlägt die Verwaltung vor, die neue Stadtkämmerin als Nachfolgerin zu benennen. Die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien unterliegt den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Vertreter sind dabei verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie der zuständigen Ausschüsse gebunden zu sein.
Die Vorlage sieht vor, dass die Nachfolge für die restliche Amtszeit geregelt wird. Es entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist. Die Entscheidung über die Benennung erfolgt im Rahmen der zuständigen Gremien.
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- 11Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) - Bestellung einer Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 230265 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), einem Unternehmen, das die Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas sowie Wärme übernimmt und zudem Telekommunikationsdienstleistungen erbringt. In der Gesellschafterversammlung der ELE wird die Stadt durch eine Vertretung repräsentiert.
Da der bisherige Stellvertreter aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausgeschieden ist, liegt ein Vorschlag zur Neubesetzung dieser Position vor. Bisher war die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung bestellt, während die Stellvertretung durch den ehemaligen Stadtkämmerer erfolgte. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun vor, die neue Stadtkämmerin als Stellvertreterin in das Gremium zu berufen.
Die Vertretungen der Gemeinde in Unternehmen unterliegen den Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt verfolgen und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Für die Neubesetzung der Stellvertretung werden keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen ausgewiesen.
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- 12Städtepartnerschaft mit der Gemeinde WandlitzZur Vorlage · 230236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit einem Beschlussvorschlag zur Begründung einer offiziellen Städtepartnerschaft mit der Gemeinde Wandlitz. Die Grundlage für diese Entwicklung bildet die Zusammenarbeit, die im Zuge der Wiedervereinigung nach 1990 als Verwaltungsunterstützung begann.
Nach mehr als drei Jahrzehnten des Austausches soll die bisherige Patenschaft nun in eine förmliche Städtepartnerschaft überführt werden. Die Kooperation zwischen den beiden Kommunen hat sich über die Zeit von einer einseitigen Aufbauhilfe zu einem Austausch auf Augenhöhe entwickelt. Neben der Verwaltungsebene umfasst die Zusammenarbeit Bereiche wie Kultur, Tourismus, Museen sowie den Jugend- und Sportbereich.
Die offizielle Partnerschaft soll durch die Unterzeichnung einer Städtepartnerschaftsurkunde durch die Bürgermeister der beiden Kommunen besiegelt werden. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die formelle Verankerung dieser Verbindung angestrebt. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen vorgesehen.
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- 13Heimatpreis / Fortsetzung des Förderprogrammes 'Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen' - Wir fördern, was Menschen verbindetZur Vorlage · 230269 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Auslobung des „Heimat-Preises“ im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Preis über die gesamte Förderperiode ab dem Jahr 2023 auszuschreiben. Ziel der Initiative ist es, herausragendes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen für die lokale Heimat zu würdigen und die Öffentlichkeit auf diese Arbeit aufmerksam zu machen.
Die Vergabe erfolgt mit Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro, wobei die Fördersumme ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden darf. Die Auswahl der Preisträger übernimmt eine Jury anhand spezifischer Kriterien. Hierzu zählen der Beitrag zum Erhalt der Stadtgeschichte und des kulturellen Erbes, die Steigerung der Identifikation mit Gladbeck sowie die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch innovative Projekte und die Attraktivität der Stadt sollen in die Bewertung einfließen.
Der Preis kann als Einzelpreis oder in bis zu drei Kategorien verliehen werden. Die Gewinner auf kommunaler Ebene treten anschließend im Wettbewerb um den Landes-Heimat-Preis an. Ein Ratsbeschluss ist notwendig, damit die Stadt Gladbeck einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen kann.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Erweiterung Feuerwehr (Container)Zur Vorlage · 230273 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat sollen eine am 25. April 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Gegenstand ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für die Erweiterung einer Containeranlage der Feuerwehr. Die Finanzierung soll durch die Verschiebung der Anschaffung eines Einsatzleitwagens auf das Jahr 2024 realisiert werden, wodurch entsprechende Haushaltsmittel frei werden.
Die Erweiterung der im Jahr 2021 errichteten Anlage ist durch einen gestiegenen Platzbedarf an der Feuerwache begründet. Ursächlich hierfür sind die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes sowie personelle Veränderungen, etwa durch den Abschluss der Ausbildung von Notfallsanitätern und erwartete Zuwächse im Rettungsdienst. Da die Kapazitäten für Spinde, Schlaf- und Umkleideräume erschöpft sind, soll die Containeranlage um eine Etage aufgestockt werden. Diese soll 40 Spinde sowie einen Sanitärbereich umfassen und aufgrund baurechtlicher Vorgaben mit einer Heizung ausgestattet werden. Um die Fertigstellung bis zum Herbst 2023 sicherzustellen, ist eine sofortige Ausschreibung der Maßnahme vorgesehen.
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- 15Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 3- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 230274 behandelt die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 83 GO NRW. Der Antrag umfasst Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 110.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in der Summe von 700.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Posten sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorberatung sowie die Abgabe einer Empfehlung zuständig. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 vorgesehen. Seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass keine wesentliche Klimarelevanz besteht, weshalb eine Durchführung der Haupt- und Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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- 16Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 230276 befasst sich mit der Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 in Gladbeck. Grundlage für diese Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welcher vorschreibt, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Die entsprechende Dokumentation, bezeichnet als Liste 1, führt diese finanziellen Vorgänge auf.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung dieser Mittelbereitstellungen offiziell zur Kenntnis nimmt. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Information über diese finanziellen Bewegungen eine gesetzliche Anforderung darstellt. Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wurde in der Vorlage festgestellt, dass keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt und keine negative oder positive Klimawirkung zu verzeichnen ist, weshalb eine Alternativenprüfung nicht notwendig war.
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- 17Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 230275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Zusammenstellung über unerhebliche über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022 vor. Diese Aufstellung, die als Liste 3 geführt wird, erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie Empfehlung vorbereitet. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf eine entsprechende Anlage verwiesen, wobei die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bestätigt wird. Eine wesentliche Klimarelevanz der vorliegenden Mittelbereitstellungen wird in dem Dokument nicht angegeben, weshalb keine Prüfung von Alternativen notwendig war.
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- 18Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.03.2023Zur Vorlage · 230277 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat mit der Vorlage Nummer 230277 einen Bericht zur finanziellen Lage der Stadt zum Stichtag 31. März 2023 vorgelegt. Das Dokument, das im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat behandelt wird, enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des ersten Quartals des Haushaltsjahres 2023 sowie eine Aufstellung der wesentlichen Abweichungen innerhalb der Haushaltsplanung.
Der Bericht dient zugleich als Grundlage für die Berichterstattung an die Kommunalaufsicht gemäß den Bestimmungen der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 vom 15. März 2023. Neben der Darstellung der finanziellen Lage zum Ende des ersten Quartals umfasst die Vorlage zudem Informationen zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt mit Stand zum 30. Dezember 2022.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. März 2023 offiziell zur Kenntnis nimmt. Eine wesentliche Klimarelevanz wurde im Rahmen der Prüfung des Vorgangs nicht festgestellt.
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Hauptdokument|20230531080932-0|20230531080933-1|20230612143743-0
- 19Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2023 anlässlich des AppeltatenfestesZur Vorlage · 230266 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 230266 sieht die Erlassung einer Verordnung nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW vor. Ziel ist es, am 3. September 2023 im Rahmen des Appeltatenfestes einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr zu ermöglichen. Die geplante Öffnung der Verkaufsstellen erstreckt sich auf die Veranstaltungsflächen sowie die angrenzenden Bereiche der Innenstadt.
Als Begründung für die Verordnung wird ein öffentliches Interesse angeführt, das aus dem Zusammenhang mit dem Volksfest resultiert. Ein statistischer Jahresbericht aus dem Jahr 2018 weist für diese Veranstaltung eine Besucherzahl von 80.000 Personen aus. Die Anhörung der relevanten Verbände und Kirchen verlief weitgehend ohne Bedenken, wobei die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Zeitpunkt der Vorlage noch ausstand.
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs über das Offenhalten von Verkaufsstellen vor. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen. Eine Prüfung der Klimarelevanz wurde nicht durchgeführt, da keine wesentliche Klimawirkung festgestellt wurde. Der Entwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin den Beschluss über die Verordnung für das Jahr 2023 herbeiführt. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienreises nach Alanya beraten. Die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben bereits eine Entscheidung getroffen, um die Teilnahme einer Delegation am Internationalen Kultur-, Kunst- und Tourismus-Festival in der türkischen Partnerstadt zu ermöglichen.
Die Reise ist für den Zeitraum vom 1. bis zum 4. Juni 2023 geplant. Die Delegation soll aus vier Mitgliedern des Rates bestehen. Da die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Ausschusses erst am 12. Juni 2023 stattfindet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung getroffen und bedarf nun der nachträglichen Bestätigung durch das Gremium.
In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Reise eine negative Klimawirkung hat, weshalb eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht mit spezifischen Beträgen beziffert.
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- 21Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Schwechat -Zur Vorlage · 230255 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dienstreise vor. Anlass der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Schwechat anlässlich des dortigen Stadtfestes im Zeitraum vom 25. bis 27. August 2023.
Die Vorlage schlägt vor, dass die Delegation aus der Bürgermeisterin oder ihrer Stellvertretung sowie vier weiteren Vertretenden des Rates der Stadt Gladbeck bestehen soll. Aufgrund der Entfernung zwischen Gladbeck und Schwechat ist die Durchführung der Reise mit dem Flugzeug vorgesehen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen werden Reisekosten in der Ergebnisrechnung aufgeführt, wobei keine wesentliche Veränderung der verfügbaren Haushaltsmittel ausgewiesen wird. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine negative Auswirkung festgestellt, woraufhin eine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 22Beschlusscontrolling zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2023Zur Vorlage · 230134 · Mitteilungsvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck hat eine Mitteilungsvorlage zum Beschlusscontrolling bezüglich der Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushalt 2023 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 230134 ist die Dokumentation des Umsetzungsstandes von Beschlüssen, die im Rahmen der Beratung der Haushaltsvorschläge am 12. Dezember 2022 gefasst wurden.
In der genannten Sitzung wurden verschiedene Vorschläge der Fraktionen zum Haushalt 2023 beraten. Die daraus resultierenden Beschlüsse umfassen sowohl konkrete Änderungen am Haushalt als auch verschiedene Prüfaufträge. Die beigefügte Liste führt den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse sowie der entsprechenden Prüfberichte auf, wobei zwischen den einzelnen Beschlüssen und den Berichten unterschieden wird.
Ziel der Vorlage ist es, über die Umsetzung der im Ausschuss gefassten Entscheidungen zu informieren. Für das zweite Halbjahr 2023 ist eine weitere Vorlage zum Beschlusscontrolling geplant, um die Transparenz hinsichtlich des Fortschritts der Umsetzung aufrechtzuerhalten. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Liste der Beschlüsse zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss dient.
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- 23Sachstandsbericht Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 2302401 · Mitteilungsvorlage
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In der Sitzung des Unterausschusses Digitalisierung wurde ein Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierungsstrategie sowie weiterer Projekte vorgelegt. Im Rahmen der Strategie wurden in Abstimmung mit den Fachämtern konkrete Digitalisierungsprojekte geplant und in einen Umsetzungsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten integriert. Dieser Plan kann sich bis zur endgültigen Veröffentlichung der Strategie noch verändern.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Digitalpakt Vest (SmartVest). Für die Entwicklung strategischer Maßnahmen wurden die Dienstleister pla[neo] & ZDE sowie die Prognos AG beauftragt. Diese sollen bis Oktober 2023 durch verschiedene Beteiligungsformate wie Workshops und Befragungen Ideen sammeln. Parallel dazu werden Maßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, etwa bei Breitband und 5G, vorangetrieben.
Zudem wurden Fortschritte bei der Digitalisierung des Personalmanagements erläutert. Geplant sind die Einführung eines Bewerbungsmanagementsystems, ein digitales Modul für Urlaubsanträge sowie ein Mitarbeitendenportal. Letzteres soll den Zugriff auf Gehaltsabrechnungen und Amtsblätter ermöglichen. Die nächste Sitzung des Unterausschusses findet am 10. August 2023 statt, wobei Themen wie IT-Security und die Priorisierung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) im Fokus stehen sollen.
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- 24Projekte Freianlagenbau - Arbeitsprogramm 2023/2024Zur Vorlage · 230280 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 230280 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit dem Arbeitsprogramm 2023/2024 für den Freianlagenbau der Stadt Gladbeck. Dieses Programm regelt die Priorisierung von Projekten in den Bereichen öffentliche Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Friedhöfe. Das geplante Bauvolumen der prioritären Maßnahmen, die in der sogenannten grünen Liste aufgeführt sind, beläuft sich auf etwa 16 Millionen Euro. Aufgrund personeller Kapazitätsengpässe im Ingenieuramt werden bestimmte Projekte, die in der roten Liste enthalten sind, zurückgestellt.
Zur kurzfristigen Erweiterung der Kapazitäten soll die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH mit der Projektsteuerung für Einzelmaßnahmen der Spielplatzplanung beauftragt werden. Die Aufgaben umfassen unter anderem die Sanierung der Hangrutschen sowie die Erneuerung des Spielplatzes Schachtstraße. Die Beauftragung des externen Dienstleisters ist als Überbrückungslösung vorgesehen, da die Nutzung eigener Kapazitäten langfristig als wirtschaftlicher bewertet wird.
Die Verwaltung schlägt vor, zum Stellenplan 2024 eine zusätzliche Stelle im Bereich der Freiraumplanung mit dem Schwerpunkt Spielplatzplanung einzurichten. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wird eine Zusammenarbeit mit Hochschulen in Osnabrück und Höxter angestrebt, um Studierende im Masterstudium einzubinden. Durch diese Maßnahmen entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Projektliste der Freianlagen mit den vorgeschlagenen Prioritäten zur Kenntnis zu nehmen. Über die Entwicklung des Arbeitsprogramms soll zukünftig jährlich berichtet werden.
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- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Beitritt der Stadt Gladbeck zur Charta der Vielfalt -
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 27Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 28Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 29Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 30Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 27.03.2023nicht öffentlich
- 31Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen - Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 -nicht öffentlich
- 32Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 33Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich