Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Erweiterung Feuerwehr (Container)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat sollen eine am 25. April 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Gegenstand ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für die Erweiterung einer Containeranlage der Feuerwehr. Die Finanzierung soll durch die Verschiebung der Anschaffung eines Einsatzleitwagens auf das Jahr 2024 realisiert werden, wodurch entsprechende Haushaltsmittel frei werden.
Die Erweiterung der im Jahr 2021 errichteten Anlage ist durch einen gestiegenen Platzbedarf an der Feuerwache begründet. Ursächlich hierfür sind die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes sowie personelle Veränderungen, etwa durch den Abschluss der Ausbildung von Notfallsanitätern und erwartete Zuwächse im Rettungsdienst. Da die Kapazitäten für Spinde, Schlaf- und Umkleideräume erschöpft sind, soll die Containeranlage um eine Etage aufgestockt werden. Diese soll 40 Spinde sowie einen Sanitärbereich umfassen und aufgrund baurechtlicher Vorgaben mit einer Heizung ausgestattet werden. Um die Fertigstellung bis zum Herbst 2023 sicherzustellen, ist eine sofortige Ausschreibung der Maßnahme vorgesehen.
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