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Beschlussvorlage

Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW ) - Sonntagsöffnung für September 2023 anlässlich des Appeltatenfestes

230266 25.05.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck prüft die Erlassung einer Verordnung zur Sonntagsöffnung am 3. September 2023 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Grundlage für diesen Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. ist das anlässlich des Appeltatenfestes geplante Vorhaben im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Die geplante Öffnung soll in räumlicher Nähe zu den Veranstaltungsflächen der Hochstraße, Horster Straße, Lambertistraße, dem Körnerplatz und der Goethestraße stattfinden.

Die Verwaltung begründet das öffentliche Interesse mit dem Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und dem lokalen Volksfest. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerten die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW sowie die Handwerkskammer Münster keine Einwände gegen die Maßnahme. Auch die katholische Kirche hat keine Bedenken angemeldet; die evangelische Kirche sieht von einem Widerspruch ab, sofern keine weiteren Sonntagsöffnungen erfolgen. Eine Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di lag zum Zeitpunkt der Vorlageerstellung noch nicht vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Verordnung zur Freigabe der Verkaufsstellen zu beschließen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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