Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH - Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), die für wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben im Bereich Wasser und Abwasser zuständig ist. Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtverwaltung wird die Bestellung einer neuen Vertreterin für den Aufsichtsrat der RWW beantragt.
Da der bisherige Vertreter, der ehemalige Stadtkämmerer, aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden ist, schlägt die Verwaltung vor, die neue Stadtkämmerin als Nachfolgerin zu benennen. Die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien unterliegt den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Vertreter sind dabei verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie der zuständigen Ausschüsse gebunden zu sein.
Die Vorlage sieht vor, dass die Nachfolge für die restliche Amtszeit geregelt wird. Es entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist. Die Entscheidung über die Benennung erfolgt im Rahmen der zuständigen Gremien.
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