Wahl einer Beigeordneten (Stadtkämmerin)
✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Stadtkämmerers zum 30. April 2023 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Neubesetzung der Stelle einer Beigeordneten. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gingen insgesamt sechs Bewerbungen ein, deren Vorstellung den Ratsmitgliedern am 26. Mai 2023 erfolgte.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Wahl zur Beigeordneten für eine Dauer von acht Jahren vor. Die Besoldung erfolgt in der Gruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes NRW. Zusätzlich wird ihr gemäß den geltenden Regelungen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 432,12 Euro brutto gewährt.
Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits berücksichtigt. Die jährlichen Personalkosten werden auf rund 159.000 Euro geschätzt. Der Prozess zur Wahl unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, wobei die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer möglichen Einspruchsfrist ausgehändigt werden darf.
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Dokumente
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