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Beschlussvorlage

Anregungen gem. § 24 GO NRW - Aufwandspauschale - - Unterbringung in Einrichtungen durch das Amt für Jugend und Familie -

230281 26.05.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck werden zwei Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Die erste Anregung befasst sich mit der Erhebung einer Aufwandspauschale durch das Rechtsamt bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Stadt. Es wurde angefragt, ob in der Vergangenheit Kosten entstanden sind und ob diese Pauschale künftig bei entsprechenden Klageverfahren entfallen soll. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt in Fällen, in denen sie gewinnt, grundsätzlich eine Pausche von 20 Euro geltend macht. Dies sei im Vergleich zu Kommunen, die externe Anwälte nutzen, bürgerfreundlicher gestaltet.

Die zweite Anregung betrifft die Unterbringung durch das Amt für Jugend und Familie. Es wurde gefordert, keine Inobhutnahmen in Einrichtungen vorzunehmen, denen die baurechtliche Zulassung fehlt oder die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen könnten. Die Verwaltung entgegnete, dass das Amt die Betriebserlaubnis sowie die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen prüft. Eine weitergehende Prüfung über diese Vorgaben hinaus sei nicht vorgesehen. Zudem wurde auf eine bereits 2015 genehmigte Einrichtung in Bottrop verwiesen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und beide Anregungen zurückzuweisen.

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