Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Zusammenstellung über unerhebliche über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022 vor. Diese Aufstellung, die als Liste 3 geführt wird, erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie Empfehlung vorbereitet. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf eine entsprechende Anlage verwiesen, wobei die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bestätigt wird. Eine wesentliche Klimarelevanz der vorliegenden Mittelbereitstellungen wird in dem Dokument nicht angegeben, weshalb keine Prüfung von Alternativen notwendig war.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 232505100277
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230531090300-0