Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 3.a(ohne Titel)
- 4Wahl einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 08/0254 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0254 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der seit dem 15. Mai 2008 vakanten Stelle einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten. Die Stelle umfasst die Schwerpunkte Familie, Jugend, Soziales, Integration und Schule, wobei eine Änderung der Geschäftsverteilung vorbehalten bleibt.
Die Ausschreibung erfolgte in verschiedenen Fachzeitschriften für Kommunalpolitik. Auf diese Ausschreibung gingen insgesamt 14 Bewerbungen ein. Im Rahmen einer Vorauswahl basierend auf dem Anforderungsprofil fanden am 22. April Vorstellungsgespräche in Anwesenheit von Vertretern des Rates statt. Als Ergebnis dieser Gespräche ist vorgesehen, dass sich zwei Bewerber im Haupt- und Finanzausschuss am 16. Juni 2008 vorstellen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Wahl der Beigeordneten beim Rat. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt in der Gruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, ergänzt durch eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt kalkuliert. Die Ernennungsurkunde darf nach den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats beanstandet wurde oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.
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- 5Nachtrag zum Stellenplan 2008; Übernahme des Personals der kath. Kindertagesstätten St. Elisabeth und St. PiusZur Vorlage · 08/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0180 regelt den Nachtrag zum Stellenplan 2008 sowie die Übernahme der Trägerschaft der katholischen Kindertagesstätten St. Elisabeth und St. Pius durch die Stadt Gladbeck. Im Rahmen eines bereits beschlossenen Betriebsübergangs nach § 613a BGB sollen die Einrichtungen zum 1. August 2008 übernommen werden. Die rechtliche Umsetzung erfolgt über drei Verträge, die einen Betriebsübertragungsvertrag, einen Nutzungsvertrag mit der katholischen Kirchengemeinde St. Lamberti sowie einen Personalüberleitungsvertrag umfassen. Mit dem Übergang geht das Stammpersonal der Einrichtungen mit allen Rechten und Pflichten auf die Stadt über.
Zur Schaffung der personellen Voraussetzungen ist die Einrichtung neuer Planstellen im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vorgesehen. Die jährlichen Personalkosten für diese Stellen belaufen sich nach Schätzungen der Verwaltung auf etwa 517.000 Euro, wobei für das laufende Jahr 2008 Kosten in Höhe von circa 215.000 Euro anfallen. Ein jährlicher Mehraufwand von etwa 33.605 Euro ergibt sich aus geringeren Landeszuschüssen infolge der neuen Trägerschaft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund des neuen Kinderbildungsgesetzes künftige personelle Anpassungen im Stellenplan 2009 möglich sind. Der Personalrat wurde zum Stellenplannachtrag angehört und hat keine Änderungsvorschläge eingereicht. Der Entwurf sieht den Beschluss des Nachtrags zum Stellenplan 2008 vor.
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- 6Vorlage des Jahresabschlusses 2007 und Lagebericht der Sparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 08/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0236 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2007 der Stadtsparkasse Gladbeck sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von rund 672,9 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2007 beläuft sich auf 957.839,49 Euro. Nach Vorwegzuführung von Beträgen in die Sicherheitsrücklage und die freie Rücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 816.983,60 Euro. Da die Quote der Sicherheitsrücklage gegenüber den gewichteten Risikoaktiva bei 9,33 Prozent liegt, sieht die Vorlage eine Zuweisung gemäß dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vor.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, einen Teilbetrag in Höhe von 191.567,90 Euro aus dem Jahresüberschuss dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 10 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 171.357,49 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt.
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- 7Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 5 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 08/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 08/0255 eine Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Diese Aufstellung, die als Liste 5 bezeichnet wird, dient der Information der zuständigen Gremien gemäß den Vorgaben der §§ 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck gerichtet. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen enthalten die detaillierte Auflistung der betreffenden Finanzbewegungen, die unter die gesetzliche Definition unerheblicher Abweichungen fallen. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 08/0256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 08/0256 eine Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2008 vorgelegt. Diese Aufstellung, die als Liste 1 bezeichnet wird, dient der Erfüllung der Vorgaben gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben, die über den Haushalt hinausgehen oder außerhalb des Plans liegen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die vorliegende Vorlage enthält die entsprechenden Details dieser Ausgaben in den beigefügten Anlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellungen der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Juni 2008 sowie des Rates am 19. Juni 2008 vorbereitet.
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- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 08/0267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0267 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2008. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Der Antrag sieht die Zustimmung zu Ausgaben in einer Gesamthöhe von 148.750 Euro vor. Diese Ausgaben erfolgen auf Grundlage des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Details zu den einzelnen Posten sowie die Information zur Deckung dieser Beträge sind in einer der Vorlage beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Als Begründung für die Anträge wird auf die bereits bestehende Beschlusslage der HFA-Vorlage Nr. 08/0252 verwiesen. Der Entwurf sieht vor, dass die im Dokument aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr durch den Rat genehmigt werden.
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- 10Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 08/0223 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0223 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Neuregelung des berechtigten Personenkreises für die sogenannte „Gladbeck-Card“, die bereits am 14. Februar 2008 vom Rat beschlossen wurde.
Die bisherige Regelung, die seit dem 1. Januar 2001 Bestand hatte, sah eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent vor, sofern der Hundehalter die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllte. Durch die Erweiterung des Kreises der Berechtigten für die „Gladbeck-Card“ soll die satzungsrechtliche Grundlage nun angepasst werden. Die neue Bestimmung knüpft die Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent künftig allgemein an den Nachweis der „Gladbeck-Card“.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen, wobei in der Ergebnisrechnung eine jährliche Veränderung der Erträge um bis zu 5.000 Euro aufgeführt ist. Der Entwurf sieht den Beschluss der 7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 3. November 1997 vor. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 11Satzung der Stadt Gladbeck nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Glad-beck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Straße BernskampZur Vorlage · 08/0264 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Straße Bernskamp vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2006 wurden in der betreffenden Straße der Mischwasserkanal erneuert sowie die Gehwege und die Fahrbahn saniert. Während die Arbeiten an der Straßenentwässerung und den Gehwegen als beitragsfähige Maßnahmen eingestuft werden, sind die Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn nicht beitragspflichtig.
Aufgrund einer besonderen Erschließungssituation soll die Verteilung der Kosten angepasst werden. Da ein Teil der Frontlänge der Straße an nicht bebaubare Flächen, nämlich öffentliche Wald- und Erholungsflächen, grenzt, sollen diese Flächen nicht in die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes einbezogen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Anliegeranteile für die Gehwege und die Straßenentwässerung um etwa 46 Prozent zu reduzieren.
Nach der geplanten Anpassung belaufen sich die Beiträge für die Gehwege auf 20.161,75 Euro und für die Straßenentwässerung auf 34.942,80 Euro, was einen Gesamtwert von 55.104,55 Euro ergibt. Dies entspricht einem Verteilungsfaktor von 1,31 Euro pro Berechnungseinheit. Die Einzelfallsatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden, um die Rechtsgrundlage für die Abrechnung zu gewährleisten. Die erwarteten Einzahlungen belaufen sich auf circa 44.900 Euro.
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- 12Gladbeck-Card hier: Änderung der 'Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung)'Zur Vorlage · 08/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0192 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen vor. Ziel der Vorlage ist die formale Umsetzung von Beschlüssen, die zuvor in anderen Gremien gefasst wurden.
Nach einer Vorberatung im Sozialausschuss und einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Februar 2008 ist eine Erweiterung des Berechtigtenkreises für die sogenannte Gladbeck-Card vorgesehen. Zudem wird die Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 Prozent festgeschrieben. Der Fachbereich Kultur setzt diese Vorgaben nun in den entsprechenden Entgeltordnungen um.
Der vorliegende Entwurf legt die entsprechende Änderung der Veranstaltungs-Entgeltordnung zur Beschlussfassung vor. Mit der Annahme der Vorlage wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um die angepassten Konditionen für die Gladbeck-Card bei städtischen Kulturveranstaltungen anzuwenden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kulturausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 13Gladbeck-Card hier: Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der StadtbüchereiZur Vorlage · 08/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0193 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Stadtbücherei Gladbeck vor. Grundlage für die Neufassung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Februar 2008, der eine Erweiterung des Berechtigtenkreises für die Gladbeck-Card sowie eine Erhöhung des Ermäßigungssatzes vorsah.
Im Rahmen der Umsetzung dieser Vorgaben wird die Jahresgebühr für Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente aus anderen Gemeinden von bisher 6,00 Euro auf 3,00 Euro angepasst. Zudem wird die Rabattregelung für Kostenbeiträge bei Veranstaltungen konkretisiert. Während für Schüler, Studierende, Auszubildende sowie Personen im Wehr-, Zivildienst oder sozialen Jahr ein Rabatt von 50 % vorgesehen ist, erhalten Inhaber der Gladbeck-Card oder entsprechender Nachweise eine Ermäßigung von 75 %.
Zusätzlich umfasst die Vorlage eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung. So wurden sämtliche Verweise auf Videoformate entfernt, da diese nicht mehr zum Angebot der Stadtbücherei gehören. Des Weiteren wurden die Bezeichnungen und Schreibweisen der verschiedenen Nutzergruppen an aktuelle Standards angepasst. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der geänderten Satzung durch den Rat vor.
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- 14Gladbeck-Card hier: Änderung der 'Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck'Zur Vorlage · 08/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0194 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist ein vorangegangener Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Februar 2008, welcher auf einer Vorberatung im Sozialausschuss im Januar desselben Jahres basierte.
In diesem Beschluss wurde eine Erweiterung des Berechtigtenkreises für die sogenannte Gladbeck-Card sowie eine Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 Prozent festgelegt. Der Fachbereich Kultur setzt diese Vorgaben nun in den entsprechenden Entgeltordnungen um. Mit der vorliegenden Vorlage wird die entsprechende Anpassung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung der Entgeltordnung vor.
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- 15Gladbeck-Card hier: Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt GladbeckZur Vorlage · 08/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0195 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Vorlage ist die Umsetzung von Beschlüssen, die zuvor in anderen Gremien gefasst wurden.
Nach einer Vorberatung im Sozialausschuss und einem anschließenden Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Februar 2008 ist eine Erweiterung des Berechtigtenkreises für die sogenannte Gladbeck-Card sowie eine Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 Prozent vorgesehen. Der Fachbereich Kultur leitet nun die Umsetzung dieser Vorgaben in die entsprechenden Entgeltordnungen ein.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die vierte Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf sieht die Annahme der beigefügten geänderten Ordnung vor. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kulturausschuss am 2. Juni 2008 sowie zur weiteren Behandlung im Rat am 19. Juni 2008 vorbereitet.
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- 16Kindergartenbedarfsplanung 2008/2009 hier: Sonderfinanzierung des Betriebs von Kindertagesstätten durch freie TrägerZur Vorlage · 08/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0176 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2008/2009 sowie der Finanzierung des Betriebs von Kindertagesstätten durch freie Träger in Gladbeck. Im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist mit einer Erhöhung der kommunalen Aufwendungen um jährlich rund 623.000 € netto zu rechnen. Während die Elternbeiträge im Jahr 2007 einen Anteil von 13,65 % an den Kosten deckten, sieht das Modell des Kinderbildungsgesetzes einen Anteil von 19 % vor.
Die Verteilung der Eigenanteile der Träger unterliegt Änderungen. Für die Evangelische Kirche reduziert sich der Eigenanteil für Kinder der Jahrgänge vom 01.04.2005 bis zum 01.04.2008 auf 12 %. Dies entspricht bei 587 Plätzen einer kommunalen Sonderförderung in Höhe von 256.999 €. Für die Träger AWO und der Sozialdienst Katholischer Frauen ist eine teilweise vollständige Förderung vorgesehen. Die Katholische Kirche plant eine Reduzierung ihres Angebots um 17 Gruppen bis zum Jahr 2010.
Die voraussichtlichen Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2008/2009 belaufen sich auf insgesamt 5.007.410 €, wobei der gesetzliche Trägeranteil 4.460.848 € beträgt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Zuweisung von Sonderfördermitteln in einer Gesamtsumme von 412.836 € vor. Diese teilen sich auf in 97.450 € für die AWO, 255.721 € für die Evangelische Kirche und 59.656 € für den Sozialdienst Katholischer Frauen. Der Entwurf umfasst zudem die Zustimmung zur Kindergartenbedarfsplanung gemäß Vorlage 08/0116.
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- 17Bericht über die Arbeit des Planungsstabes 'Barrierefreie Stadt Gladbeck'Zur Vorlage · 08/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0181 des Amts für Familie, Jugend und Soziales legt einen Bericht über die Arbeit des Planungsstabes „Barrierefreie Stadt Gladbeck“ vor. Der Planungsstab wurde auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW sowie eines Beschlusses des Sozialausschusses im Jahr 2004 eingerichtet. Seit seiner konstituierenden Sitzung im Juni 2004 hat das Gremium insgesamt acht Sitzungen abgehalten.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Planungsstab unter anderem die barrierefreie Gestaltung der städtischen Galerie, den Schulhof der Werner-von-Siemens-Realschule sowie die Außenanlagen der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule beraten. Weitere behandelte Themen umfassen die Schaffung eines barrierefreien Fußgängerübergangs an der Mühlenstraße, das Projekt „Barrierefreies Wittringen“ sowie den Erweiterungsbau des Amtsgerichts Gladbeck. Die Verwaltung hat die bei Ortsterminen mit Fachämtern und Bauträgern getroffenen Absprachen protokolliert und die Ergebnisse dem Planungsstab zur abschließenden Behandlung übermittelt. Laut Bericht konnten die behandelten Fragestellungen einvernehmlich gelöst werden, wobei beim Erweiterungsbau des Amtsgerichts noch abschließende Besichtigungen zum Fortschritt der Maßnahmen ausstehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass viele Aufgaben bereits durch die Arbeitsgemeinschaft zur Integration von Menschen mit Behinderung (AGI) bearbeitet werden. Ein Austausch zwischen den Gremien ist durch die Teilnahme eines Vertreters der AGI an den Sitzungen des Planungsstabes sichergestellt. Die Vorlage sieht vor, dass der Bericht zur Kenntnis genommen wird. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 18Bebauungsplan Nr. 148 Gebiet: Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 08/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0205 behandelt den Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße in Gladbeck. Das Vorhaben sieht auf einer Fläche von etwa 1,8 Hektar eine Wohnbebauung mit Doppelhäusern vor. Im Rahmen des Planungsverfahrens fanden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden in den Jahren 200<0xC2>7 und 2008 statt.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die abschließende Behandlung eingegangener Anregungen entscheiden. Der Forderung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, bestimmte Teilflächen als Waldflächen festzusetzen, wird nicht gefolgt, da die Flächen aufgrund von bergbaulichen Altlasten und bestehenden Grünstrukturen nicht die erforderliche Waldqualität aufweisen. Der Anregungen des Kreisgesundheitsamtes sowie des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird insofern gefolgt, als notwendige Schallschutzmaßnahmen, wie die Installation schallgedämmter Lüftungseinrichtungen, durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt öffentlich rechtlich gesichert werden. Ein Schallschutzgutachten belegt die Notwendigkeit passiver Maßnahmen aufgrund der Lärmpegel im Bereich III.
Zudem steht der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB an. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den jährlichen Pflegekosten für die öffentliche Grünfläche. Der Bebauungsplan basiert auf der Begründung vom 13. Mai 2008 und tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.
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- 19Betrifft: Bebauungsplan Nr. 54 Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 08/0206 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst als Satzung beschließen. Der seit 1973 rechtsverbindliche Plan verfolgte ursprünglich die Entwicklung von Gewerbegebieten sowie die Trassenführung der Westumgehung. Diese Ziele wurden jedoch nicht umgesetzt, was zu einer Reduzierung des Planbereichs führte.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass im Rahmen der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 148 eine Arrondierung im Stadtteil Ellinghorst erfolgt. Eine weitere gewerbliche Nutzung des südlichen Teils des Bebauungsplans Nr. 54 wird als nicht sinnvoll erachtet, da eine Erschließung im Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet Maria-Theresien-Straße/Rüttgerstraße nicht möglich sei. Zudem wird auf die geringe Attraktivität des Standortes aufgrund der gekapselten Lage, die Beeinträchtigung der Wohnqualität sowie die Unwirtschaftlichkeit infolge von Bodenbeschaffenheiten und starkem Aufwuchs verwiesen.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im Jahr 2007 eingeleitet. Die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand in den Jahren 2007 und 2008 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 54 mit der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt aufzuheben. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 20Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept für die Stadt Gladbeck hier: Beschlussfassung über das KonzeptZur Vorlage · 08/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0212 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Verabschiedung eines neuen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes für die Stadt Gladbeck vor. Die Stadtverwaltung hatte die Firma CIMA Stadtmarketing mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt, nachdem das letzte Markt- und Standortgutachten aus dem Jahr 1999 stammte.
Das Gutachten basiert auf einer Bestandserhebung und Standortbewertung. Es enthält strategische Handlungsempfehlungen zur Optimierung und Sicherung der Nahversorgung in den Stadtteilen sowie der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt. Zudem werden Vorschläge zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche und eine Liste mit sortimentsrelevanten Warengruppen formuliert. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden bereits in einer bürgeroffenen Veranstaltung sowie in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Ausschüsse vorgestellt.
Mit der Beschlussfassung durch den Rat soll das Konzept als Abwägungdirektive festgeschrieben werden. Damit erhält die Stadt eine verbindliche Grundlage für die Bauleitplanung sowie für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben im Sinne des Baugesetzbuches. Durch diese Festlegung dient das Dokument künftig als Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für städtebauliche Planungen. Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 20.aDrindlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Gesundheitsamt soll 'Haus der Senioren' werden -Zur Vorlage · 08/0282 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 08/0282 liegt dem Rat ein Dringlichkeitsantrag gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Der Antrag befasst sich mit der inhaltlichen Neuausrichtung des Gesundheitsamtes, welches künftig als „Haus der Senioren“ fungieren soll.
Die Vorlage wurde durch das Bürgermeisterbüro erstellt und dient als Grundlage für eine Entscheidung im Rat. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung des Vorhabens keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates eingebracht.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 25.aFinanzsituation der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbHnicht öffentlich
- 26Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen - Amtszeit vom 01.01.2009 - 31.12.2013nicht öffentlich
- 27Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2007nicht öffentlich
- 28Jahresabschluss 2007 ZBGnicht öffentlich
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 30Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich