Vorlage des Jahresabschlusses 2007 und Lagebericht der Sparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0236 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2007 der Stadtsparkasse Gladbeck sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von rund 672,9 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2007 beläuft sich auf 957.839,49 Euro. Nach Vorwegzuführung von Beträgen in die Sicherheitsrücklage und die freie Rücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 816.983,60 Euro. Da die Quote der Sicherheitsrücklage gegenüber den gewichteten Risikoaktiva bei 9,33 Prozent liegt, sieht die Vorlage eine Zuweisung gemäß dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vor.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, einen Teilbetrag in Höhe von 191.567,90 Euro aus dem Jahresüberschuss dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 10 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 171.357,49 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt.
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