Gladbeck-Card hier: Änderung der 'Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0194 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist ein vorangegangener Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Februar 2008, welcher auf einer Vorberatung im Sozialausschuss im Januar desselben Jahres basierte.
In diesem Beschluss wurde eine Erweiterung des Berechtigtenkreises für die sogenannte Gladbeck-Card sowie eine Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 Prozent festgelegt. Der Fachbereich Kultur setzt diese Vorgaben nun in den entsprechenden Entgeltordnungen um. Mit der vorliegenden Vorlage wird die entsprechende Anpassung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung der Entgeltordnung vor.
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