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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 148 Gebiet: Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

08/0205 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 08/0205 behandelt den Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße in Gladbeck. Das Vorhaben sieht auf einer Fläche von etwa 1,8 Hektar eine Wohnbebauung mit Doppelhäusern vor. Im Rahmen des Planungsverfahrens fanden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden in den Jahren 200<0xC2>7 und 2008 statt.

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die abschließende Behandlung eingegangener Anregungen entscheiden. Der Forderung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, bestimmte Teilflächen als Waldflächen festzusetzen, wird nicht gefolgt, da die Flächen aufgrund von bergbaulichen Altlasten und bestehenden Grünstrukturen nicht die erforderliche Waldqualität aufweisen. Der Anregungen des Kreisgesundheitsamtes sowie des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird insofern gefolgt, als notwendige Schallschutzmaßnahmen, wie die Installation schallgedämmter Lüftungseinrichtungen, durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt öffentlich rechtlich gesichert werden. Ein Schallschutzgutachten belegt die Notwendigkeit passiver Maßnahmen aufgrund der Lärmpegel im Bereich III.

Zudem steht der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB an. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den jährlichen Pflegekosten für die öffentliche Grünfläche. Der Bebauungsplan basiert auf der Begründung vom 13. Mai 2008 und tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.

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