Wahl einer/eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0254 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der seit dem 15. Mai 2008 vakanten Stelle einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten. Die Stelle umfasst die Schwerpunkte Familie, Jugend, Soziales, Integration und Schule, wobei eine Änderung der Geschäftsverteilung vorbehalten bleibt.
Die Ausschreibung erfolgte in verschiedenen Fachzeitschriften für Kommunalpolitik. Auf diese Ausschreibung gingen insgesamt 14 Bewerbungen ein. Im Rahmen einer Vorauswahl basierend auf dem Anforderungsprofil fanden am 22. April Vorstellungsgespräche in Anwesenheit von Vertretern des Rates statt. Als Ergebnis dieser Gespräche ist vorgesehen, dass sich zwei Bewerber im Haupt- und Finanzausschuss am 16. Juni 2008 vorstellen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Wahl der Beigeordneten beim Rat. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt in der Gruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, ergänzt durch eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt kalkuliert. Die Ernennungsurkunde darf nach den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats beanstandet wurde oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008 02.06.2008
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 5 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 02.06.2008
- Satzung der Stadt Gladbeck nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Glad-beck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Straße Bernskamp 03.06.2008
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008 04.06.2008
- Vorlage des Jahresabschlusses 2007 und Lagebericht der Sparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 27.05.2008
- Änderung der Hundesteuersatzung 19.05.2008