Satzung der Stadt Gladbeck nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Glad-beck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Straße Bernskamp
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Straße Bernskamp vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2006 wurden in der betreffenden Straße der Mischwasserkanal erneuert sowie die Gehwege und die Fahrbahn saniert. Während die Arbeiten an der Straßenentwässerung und den Gehwegen als beitragsfähige Maßnahmen eingestuft werden, sind die Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn nicht beitragspflichtig.
Aufgrund einer besonderen Erschließungssituation soll die Verteilung der Kosten angepasst werden. Da ein Teil der Frontlänge der Straße an nicht bebaubare Flächen, nämlich öffentliche Wald- und Erholungsflächen, grenzt, sollen diese Flächen nicht in die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes einbezogen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Anliegeranteile für die Gehwege und die Straßenentwässerung um etwa 46 Prozent zu reduzieren.
Nach der geplanten Anpassung belaufen sich die Beiträge für die Gehwege auf 20.161,75 Euro und für die Straßenentwässerung auf 34.942,80 Euro, was einen Gesamtwert von 55.104,55 Euro ergibt. Dies entspricht einem Verteilungsfaktor von 1,31 Euro pro Berechnungseinheit. Die Einzelfallsatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden, um die Rechtsgrundlage für die Abrechnung zu gewährleisten. Die erwarteten Einzahlungen belaufen sich auf circa 44.900 Euro.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008 02.06.2008
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