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Beschlussvorlage

Änderung der Hundesteuersatzung

08/0223 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0223 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Neuregelung des berechtigten Personenkreises für die sogenannte „Gladbeck-Card“, die bereits am 14. Februar 2008 vom Rat beschlossen wurde.

Die bisherige Regelung, die seit dem 1. Januar 2001 Bestand hatte, sah eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent vor, sofern der Hundehalter die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllte. Durch die Erweiterung des Kreises der Berechtigten für die „Gladbeck-Card“ soll die satzungsrechtliche Grundlage nun angepasst werden. Die neue Bestimmung knüpft die Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent künftig allgemein an den Nachweis der „Gladbeck-Card“.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen, wobei in der Ergebnisrechnung eine jährliche Veränderung der Erträge um bis zu 5.000 Euro aufgeführt ist. Der Entwurf sieht den Beschluss der 7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 3. November 1997 vor. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.

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