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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 102, 1. Änd. Gebiet: Wielandstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

08/0094 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 für das Gebiet an der Wielandstraße als Satzung beschließen. Der ursprüngliche Bebauungsplan ist seit August 2005 rechtsverbindlich. Während ein Anteil von 30 Prozent der Flächen im Eigentum der Stadt Gladbeck steht, wurden die restlichen 70 Prozent im Jahr 2006 an die WGZ Immobilien + Treuhand veräußert. Die Erschließung des gesamten Gebiets erfolgt durch die WGZ Immobilien + Treuhand, wobei die Vermarktung der Flächen über die Volksbank Immobiliengesellschaft mbH abgewickelt wird.

Die Änderung des Bebauungsplans dient dazu, bestehende Festsetzungen zu präzisieren, da es in der Vermarktungsphase zu Unklarheiten bei der Auslegung gekommen ist. Zudem sollen ergänzende Regelungen zur Dachgestaltung sowie zu den Einfriedungen vorgenommen werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild des Wohngebiets „Wielandgarten“ im Sinne eines Gartenstadtideals zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung hat hierfür Gestaltungskriterien formuliert, die für private Bauherren und Bauträger bindend sind.

Das Verfahren wurde nach einem vereinfachten Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs verliefen ohne Anregungen. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die Änderung nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Für das Vorhaben entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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