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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 102, 2. Änderung Gebiet: Wielandstraße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch

12/0198

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0198 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Aufstellung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 für das Gebiet Wielandstraße vor. Das seit August 2005 rechtsverbindliche Baugebiet verfolgt das Ziel, ein Wohngebiet nach dem Prinzip der Gartenstadt zu entwickeln, wobei die Stadt Gladbeck Gestaltungskriterien für die architektonische Qualität festgelegt hat.

Nach aktuellem Stand der Vermarktung besteht seitens der potenziellen Erwerber ein primäres Interesse an Grundstücken für freistehende Einfamilienhäuser. Da die bisher im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsgaragen bzw. Gemeinschaftsstellplätze nicht mehr benötigt werden, soll dieser Bereich neu festgesetzt werden. Ziel der Änderung ist es, eine überbaubare Fläche zu schaffen, die eine Bebauung mit einem Gebäude ermöglicht.

Da die Änderung die Grundzüge der bestehenden Planung berührt, ist ein Bebauungsplanänderungsverfahren erforderlich. Die Verwaltung schlägt hierfür die Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die Aufstellung der zweiten Änderung im vereinfachten Verfahren beschließt. Dabei soll gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, während die Auslegung sowie die Beteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden nicht verzeichnet.

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