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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 102, 2. Änderung Gebiet: Wielandstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

12/0298

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0298 über die öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 für das Gebiet Wielandstraße informiert. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Festsetzungen im bestehenden Neubaugebiet, welches seit August 2005 rechtsverbindlich ist.

Die Verwaltung führt aus, dass die ursprünglichen Entwurfsprinzipien auf dem Gartenstadtideal basieren und durch verbindliche Gestaltungskriterien ein einheitliches Siedlungsbild sicherstellen sollen. Da die Vermarktung der Grundstücke weit fortgeschritten ist und das Interesse der Erwerber primär auf Flächen für freistehende Einfamilienhäuser entfällt, wird die bisher vorgesehene Fläche für Gemeinschaftsgaragen bzw. Gemeinschaftsstellplätze nicht mehr benötigt. Stattdessen soll dieser Bereich als überbaubare Fläche neu festgesetzt werden, um eine Bebauung mit Gebäuden zu ermöglichen.

Der Aufstellungsbeschluss für das vereinfachte Verfahren wurde bereits im April 2012 gefasst. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verlief ohne Anregungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 102 in der zweiten Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei soll der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102 im Bereich der Änderung aufgehoben werden. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Verfahren werden nicht verzeichnet.

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