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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 5 Gebiet: Eschenweg hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

07/0341 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet Eschenweg als Satzung beschließen. Der Bebauungsplan, der seit dem 1. August 1962 rechtsverbindlich war, sah ursprünglich die Neuregelung von Verkehrsflächen in der Vestischen Straße sowie die Anlegung einer Stichstraße von der Lange Straße aus vor. Ziel der damaligen Planung war die Verbreiterung der Straße und die Aufschließung von Flächen für zweigeschossige Bebauung.

Die Umsetzung der Maßnahmen wurde in der Vergangenheit durch fehlende Haushaltsmittel sowie die ausbleibende Zusage des Landschaftsverbandes zur Beteiligung an den Grundstückserwerbskosten verhindert. In der Folge wurde die Umlegungsanordnung im Jahr 1971 wieder aufgehoben. Da in den Zwischenzeit entlang der Konrad-Adenauer-Allee sowie im Bereich der geplanten Stichstraße Neubaumaßnahmen erfolgt sind, wird die Aufhebung des über 40 Jahre alten Plans als sinnvoll erachtet. Nach der Aufhebung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den angrenzenden bebauten Ortsteilen nach den Regelungen des § 34 BauGB.

Die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des Verfahrens durchgeführt, wobei keine Anregungen eingingen. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 soll mit der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft treten.

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