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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 38, 13.Änderung Gebiet: Wielandstraße (Bereich Waldenburger Straße) hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

12/0197 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0197 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 im Gebiet Wielandstraße, Bereich Waldenburger Straße, vor. Ziel der Änderung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung an der Waldenburger Straße. Aufgrund veränderter gesetzlicher Grundlagen benötigt die Einrichtung zusätzliche Räumlichkeiten, darunter einen Gruppenraum, einen Bewegungsraum sowie Räume für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Diese Erweiterung soll in eingeschossiger Bauweise seitlich und vor dem vorhandenen Gebäude realisiert werden.

Die vorangegangene 11. Änderung des Bebauungsplans sah ursprünglich Erweiterungsflächen für die Bebauung sowie Möglichkeiten für Anbauten und ruhenden Verkehr vor. Da die bestehenden baulichen Anlagen die Nutzung dieser Flächen für eine zusätzliche Bebauung jedoch verhindern, dient die nun beantragte 13. Änderung der Anpassung an die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten und den Bedarf der Kindertageseinrichtung.

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat bereits im September 2011 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Beteiligung der Behörden und die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2012 verliefen ohne Anregungen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat der Stadt Gladbeck um den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gebeten, wodurch die 11. Änderung im Geltungsbereich der 13. Änderung aufgehoben wird. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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