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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 102, 1. Änderung Gebiet: Wielandstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

07/0343

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird über die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 für das Gebiet Wielandstraße beraten. Ziel der Vorlage ist der Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet an der Wielandstraße ist seit August 2005 rechtsverbindlich. Während die Stadt Gladbeck Eigentümerin einer 30-prozentigen Partizipationsfläche ist, befinden sich die restlichen 70 Prozent im Eigentum der WGZ Immobilien + Treuhand. Die Erschließung des gesamten Gebiets soll durch die WGZ Immobilien + Treuhand erfolgen, wobei die Vermarktung der Flächen über die Volksbank Immobiliengesellschaft mbH abgewickelt wird.

Die geplante Änderung des Bebauungsplans dient der Ergänzung und Klarstellung von Festsetzungen zur Dachgestaltung sowie zu den Einfriedungen. Hintergrund ist die Absicht, ein einheitliches Erscheinungsbild des Wohngebiets „Wielandgarten“ zu gewährleisten, das sich an den Prinzipien der Gartenstadt orientiert. Zudem sollen Unklarheiten in der Auslegung der bestehenden Festsetzungen beseitigt werden. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt, wobei keine Anregungen eingegangen sind. Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss werden nicht erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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