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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 40a, 1. Änderung Gebiet: Haldenstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

08/0463

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 08/0463 die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40a für das Gebiet Haldenstraße beschlossen. Die Änderung des seit 1994 rechtsverbindlichen Plans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ein wesentliches Ziel der Planänderung ist die Steuerung der gewerblichen Nutzung im Stadtgebiet. Hierbei sollen Bordelle im gesamten Gewerbegebiet ausgeschlossen werden. Zudem ist die Ansiedlung von Sexshops im gesamten Mischgebiet nicht mehr zulässig. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Neunutzung einer Fläche im Nordwesten des Plangebietes. Die dort festgesetzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ soll zugunsten einer Festsetzung als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO geändert werden, da die ursprüngliche Nutzung für Telekommunikation nicht mehr erfolgt.

Im Zuge der Behördenbeteiligung gab die Bezirksregierung Arnsberg den Hinweis, die Eigentümerin der Bergwerksfelder im Plangebiet einzubeziehen. Die Verwaltung teilte mit, dass die E.ON AG bereits am Verfahren beteiligt wurde und sich daraus keine neuen Erkenntnisse für den Inhalt der Änderung ergaben. Der Ausschuss hat dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 31.10.2008 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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