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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 61, 1. Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

09/0012

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 09/0012 die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet Mühlenstraße beschlossen. Die Änderung des seit 1989 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel der Planänderung ist die Steuerung von Betrieben im Stadtgebiet durch den Ausschluss von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets. Zudem sollen Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe im Gewerbe- und Mischgebiet ausgeschlossen werden.

Im Zuge des Verfahrens fand bereits die Beteiligung der Behörden statt. Die Bezirksregierung Arnsberg regte an, die E.ON AG einzubeziehen, da das Plangebiet über Bergwerksfeldern des Unternehmens liegt. Die Verwaltung teilte mit, dass die E.ON AG bereits am Verfahren beteiligt wurde und die bisherige Beteiligung keine neuen Erkenntnisse zu den betreffenden Bergwerksfeldern ergab. Die Anregung der Bezirksregierung Arnsberg hat keinen Einfluss auf den inhaltlichen Kern der Änderung.

Der Ausschuss hat dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 in der Fassung vom 25.09.2008 inklusive der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden nicht verzeichnet.

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