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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 58b, 1. Änderung Gebiet: Krusenkamp hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

09/0011

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 09/0011 die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58b für das Gebiet Krusenkamp beschlossen. Die Änderung des seit April 2001 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel der Planänderung ist die Steuerung von Betrieben im Stadtgebiet durch den Ausschluss von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets. Im Zuge des Verfahrens fand bereits die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Bezirksregierung Arnsberg gab hierbei den Hinweis, dass das Plangebiet über Bergwerksfeldern der RAG AG sowie der Minigas-Power GmbH liegt, und regte die Beteiligung der Eigentümer an.

Die Verwaltung teilte mit, dass die RAG AG bereits am Verfahren beteiligt wurde und die Minigas-Power GmbH im nächsten Schritt einbezogen wird. Aus der Beteiligung der RAG AG ergaben sich keine neuen Erkenntnisse. Der Ausschuss stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25. September 2008 sowie der Begründung vom 5. Dezember 2008 zu und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden nicht erwartet.

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