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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 13b, 1. Änderung Gebiet: Beisenstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

09/0008

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 09/0008 die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13b für das Gebiet Beisenstraße beschlossen. Die Änderung des seit 1981 rechtsverbindlichen Plans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.

Ziel der Planänderung ist die Steuerung der gewerblichen Nutzung im Industriegebiet durch den Ausschluss von Bordellen sowie den Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe.

Im Zuge des Verfahrens wurden die Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg gab den Hinweis, dass das Plangebiet über verschiedenen Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern liegt, und regte die Beteiligung der betroffenen Eigentümer an. Die Verwaltung teilte mit, dass die Anregung der Bezirksregierung keinen Einfluss auf den Inhalt der Änderung hat. Die E.ON AG wurde bereits am Verfahren beteiligt, während die Einbindung der Mingas-Power GmbH im nächsten Verfahrensschritt vorgesehen ist.

Der Ausschuss hat dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.09.2008 inklusive der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden nicht verzeichnet.

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