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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 132 Gebiet. Durchholz- / Eikampstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

06/0003 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 06/0003 behandelt den Bebauungsplan Nr. 132 für das Gebiet Durchholz-/Eikampstraße in Gladbeck. Das Vorhaben sieht die Umwandlung einer etwa 1,6 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche vor. Die geplante Bebauung umfasst elf Kettenhäuser, 18 Doppelhäuser sowie ein Einzelhaus.

Im Rahmen der Abwägungsprozesse wurden verschiedene Einwände geprüft. Die Forderung nach massiveren Baukörpern wird aufgrund der Festsetzungen zur Zweigeschossigkeit und einer maximalen Wandhöhe von 4,00 Metern zurückgewiesen. Ein Einspruch von Anwohnern zum Erhalt bestimmter Bäume wurde abgelehnt, da die forstliche Eingriffsbilanz durch die Anlage eines Ökopools mit einer Fläche von 1.709 Quadratmetern ausgeglichen wird. Auch die Bedenken zum Denkmalschutz eines Fachwerkhauses in der Durchholzstraße wurden zurückgewiesen, da das Amt für Denkmalpflege keine Einwände erhoben hat.

Die Verwaltung begründet die Nachverdichtung der landwirtschaftlichen Flächen mit den Flächennutzungsplänen aus den Jahren 1963 und 1998. Bezüglich der Wasserentsorgung sieht die Stadt ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie die Sicherung eines Stichwegs zur Kanalisation vor. Die Stellungnahme des Kreises Recklinghausen wurde teilweise zur Kenntnis genommen und teilweise den Anregungen gefolgt. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden, wobei die Bekanntmachung im Amtsblatt die Inkraftsetzung bewirkt. Als nächster Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB vorgesehen.

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