Bebauungsplan Nr. 132 Gebiet: Durchholz-/Eikampstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 06/0159 zum Bebauungsplan Nr. 132 für das Gebiet Durchholz-/Eikampstraße befasst sich mit der abschließenden Abwägung von Anregungen aus der Offenlage. Das Vorhaben der E.ON Montan GmbH sieht die Bebauung einer etwa 1,6 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche mit insgesamt 30 Wohneinheiten vor, bestehend aus 11 Kettenhäusern, 18 Doppelhäusern und einem Einzelhaus.
Im Rahmen der Abwägung wurde der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zugestimmt, indem die Sicherung eines weiteren Stichwegs zur Kanalisation sowie eines Entwässerungsstreifens festgesetzt wurde; die Einzäunung eines Grabens wird hingegen abgelehnt. Bezüglich des Baumbestandes wird der Erhalt von zwei Eichen bestätigt, während die Entfernung einer Platane aufgrund der Bebauung vorgesehen ist. Der daraus resultierende Waldverlust von 1.709 m² soll durch die Anlage einer entsprechenden Fläche im Ökopool ausgeglichen werden.
Einwendungen gegen die zulässige Geschossigkeit und Grundflächenzahl sowie gegen die Überbauung landwirtschaftlicher Flächen wurden zurückgewiesen, da die Bebauung dem Ortsbild entspreche und der Flächennutzungsplanung sowie der Innenentwicklung entspreche. Auch die Bedenken hinsichtlich eines Umweltberichts, der landschaftspflegerischen Dokumentation sowie des Denkmalschutzes für das Gebäude Durchholzstraße 22 wurden zurückgewiesen. Der Antrag, das Grundstück Durchholzstraße 22 aus dem Bebauungsplan auszuschließen, wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, da eine gewerbliche Nutzung durch Befreiungen prüfbar bleibt. Als nächster Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB vorgesehen.
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