Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 Gebiet: Horster Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 171 für das Gebiet an der Horster Straße beschließen. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben eines Grundstückseigentümers, die Verkaufsfläche des dort ansässigen Lebensmitteldiscounters von derzeit etwa 700 Quadratmetern auf circa 1000 Quadratmeter zu erweitern. Die geplante bauliche Erweiterung nach Norden soll eine bisherige Brachfläche einbeziehen, wobei die bestehende Stellplatzanlage verlagert werden soll.
Nach einer gutachterlichen Stellungnahme der CIMA Beratungs- und Management GmbH wird der Standort als integrierte Lage außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs eingestuft. Das Vorhaben entspricht dem kommunalen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, da es die wohnortnahe Versorgung im Stadtteil Butendorf stärkt.
Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 2 BauGB ist eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden. Dieser soll im Geltungsbereich des neuen Plans von einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche umgewandelt werden. Zudem sollen die entgegenstehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 10a -4. Änderung- (Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße) im betroffenen Bereich aufgehoben werden. Die Bürgerbeteiligung soll gemäß den entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171804100134
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170426152125
Ort
📍 Horster Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Horster Straße.
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