Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 Gebiet: Horster Straße 101 I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 20/0142 betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 171 für das Grundstück an der Horster Straße 101 in Gladbeck-Butendorf. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des dort ansässigen Lebensmittelmarktes von etwa 700 auf circa 1000 Quadratmeter. Die Erweiterung soll durch die Einbeziehung einer bisherigen Brachfläche sowie die Verlagerung der bestehenden Parkplatzanlage erfolgen. Ein Gutachten der CIMA Beratungs- und Management GmbH bestätigt, dass der Standort die Anforderungen an die wohnortnahe Versorgung erfüllt und keine negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich entstehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Anregungen von Behörden geprüft. Die Bezirksregierung Münster äußerte Bedenken hinsichtlich der Entwässerungssituation und der Einhaltung des Landeswassergesetzes. Die Verwaltung wies diese Bedenken zurück, da die betreffende Fläche bereits vor 1996 bebaut war und die zusätzliche Versiegelung für die hydraulische Kapazität des Mischwassersammlers in der Horster Straße vernachlagbar sei. Die Kreisverwaltung Recklinghausen gab vor, dass das Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation einzuleiten ist und eine Versickerung aufgrund der Altlastensituation nicht zulässig ist. Zudem müssen bei der Gründung und dem Bau keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Vorgaben im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Als nächer Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202704100145
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200518095524-0
Ort
📍 Horster Straße 101 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Horster Straße 101.