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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 Gebiet: Horster Straße 101 I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

19/0299 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 19/0299 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 171 für das Gebiet Horster Straße 101 in Gladbeck-Butendorf zur Entscheidung vorgelegt. Ziel des Plans ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters NETTO von etwa 700 Quadratmetern auf circa 1000 Quadratmeter. Hierfür soll eine bestehende Brachfläche in den Geltungsbereich einbezogen werden.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen. Dabei werden die Bedenken der Bezirksregierung Münster hinsichtlich der Wasserwirtschaft und der Kanalisation zurückgewiesen. Gleichzeitig sollen die Anregungen der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen bezüglich der Einleitung von Niederschlagswasser sowie des Grundwasserschutzes umgesetzt werden.

Der Bebauungsplan umfasst zeichnerische und textliche Festsetzungen sowie Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Objekts. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 10a (4. Änderung, Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße) im entsprechenden Geltungsbereich aufgehoben. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben erfolgte bereits im Mai 2017.

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Dokumente

Ort

📍 Horster Straße 101 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Horster Straße 101.

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