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Beschlussvorlage

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Horster Straße; zwischen Lukasstraße und Kiebitzheidestraße“ Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

18/0290

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 18/0290 wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich der Horster Straße, zwischen Lukasstraße und Kiebitzheidestraße, vorgelegt. Ziel der Planänderung ist die Ausweisung des Gebiets als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung. Damit soll die Verkaufsfläche des dort ansässigen Netto-Marktes von etwa 700 m² auf circa 1.000 m² erweitert werden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Anliegen und Hinweise berücksichtigt. Die Uniper Kraftwerke GmbH bekundete Interesse an einer Wärmeversorgung für das Projekt. Die IHK Nord Westfalen gab Anregungen zur genaueren Präzisierung der Zweckbestimmung des Gebiets. Während die Stadtverwaltung Gelsenkirchen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die dortige Nahversorgungsstruktur äußerte, wurden diese durch ein ergänzendes Gutachten der CIMA Beratung + Management GmbH entkräftet. Zudem wies die Bezirksregierung Arnsberg auf das Vorhandensein von Bergbau- und Altlastenflächen im Umfeld des Planungsgebiets hin.

Der vorliegende Entwurf sieht die Zustimmung zur Planänderung sowie den Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgesehen. Die Vorlage wurde durch den Stadtbaurat erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Horster Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Horster Straße.

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