Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 Gebiet: Roßheidestraße hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 i.V. m. § 13 a BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 im Gebiet Roßheidestraße sieht die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB vor. Hintergrund ist die Änderung der Standortplanung für einen Einkaufsmarkt. Nachdem der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss für den Standort Pauluskirche aufgehoben wurde, da eine gutachterliche Stellungnahme der CIMA Beratungs- und Management GmbH negative Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Brauck-Nord prognostizierte, wurde eine alternative Fläche untersucht.
Als neuer Standort wurde eine Grünanlage im Eingangsbereich der Roßheidestraße in der Nähe des Kreisverkehrs identifiziert. Die Planung sieht auf dieser Fläche sowie unter Einbeziehung von Ergänzungsflächen aus einer Sportanlage die Errichtung eines Einkaufsmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern und etwa 85 Stellplätzen inklusive Zufahrten und Nebenanlagen vor. Der Vorhabenträger, die LIDL Vertriebs GmbH & Co. KG, beabsichtige, das Planungsrecht über einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu schaffen. Es wurde bereits eine Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung abgeschlossen.
Der Entwurf sieht vor, dass im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans der Bebauungsplan Nr. 99 (Gewerbepark Gladbeck-Brauck) sowie dessen zweite Änderung aufgehoben werden. Zudem soll die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege einer Berichtigung erfolgen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
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