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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 158 Gebiet: Horster Straße / Südpark hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB

12/0307

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck bereitet die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 158 für das Gebiet Horster Straße / Südpark vor. Gegenstand des Verfahrens ist die geplante Verlagerung eines REWE-Marktes von der Vehrenbergstraße an den neuen Standort gegenüber der Kirche St. Marien.

Das ursprüngliche Konzept eines Projektentwicklers sah eine Verkaufsfläche von etwa 1.900 m² sowie zusätzliche Handelsnutzungen vor. Nach einer Überprüfung durch einen Einzelhandelsgutachter, der die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt prüfte, wurde eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf maximal 1.600 m² sowie der Verzicht auf weitere Fachmärkte empfohlen. Ein modifiziertes Konzept des Vorhabenträgers sieht nun die Errichtung eines Einkaufsmarktes mit 1.600 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit 600 m² Verkaufsfläche vor. Ergänzt werden die Pläne durch eine Stellplatzanlage mit etwa 120 Stellplätzen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB soll das Planungsrecht durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan geschaffen werden. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger besteht eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung; ein Durchführungsvertrag ist bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes vorzusehen.

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