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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 166 Gebiet: Mottbruchhalde hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB)

14/0124

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 166 für das Gebiet Mottbruchhalde gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches beschlossen. Die Vorlage der Verwaltung zielt darauf ab, die städtebauliche Entwicklung der Haldenlandschaft planungsrechtlich zu sichern und die freiraumplanerische Entwicklung des Bereichs zu unterstützen.

Nach Abschluss der Schüttung der Mottbruchhalde durch die RAG soll ein Abschlussbetriebsplan die zukünftige Gestaltung und Nutzung des oberen Bereichs regeln. Die Planung umfasst die ordnungsgemäße Erschließung durch Zugänge, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sowie die Entwicklung eines Wegesystems. Zudem sollen die Erholungs- und Freizeitnutzung, die Prüfung baulicher Möglichkeiten, wie etwa eines Jugendhotels, und der Ausbau von Gewässern, insbesondere die Neuanlage eines Teiches, berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe sind Projekte zur Gestaltung einer Erholungslandschaft, zur Förderung der Sportnutzung sowie zur interkommunalen Vernetzung der Haldenlandschaft angemeldet. Die konkrete Ausgestaltung der verschiedenen Nutzungsansätze soll in einem Werkstattverfahren erarbeitet werden. Das Bauleitplanverfahren ist dabei eng mit dem weiteren bergrechtlichen Verfahren abzustimmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß den entsprechenden gesetzlichen und kommunalen Vorgaben.

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Dokumente

Ort

📍 Mottbruchhalde · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Mottbruchhalde.

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