Bebauungsplan Nr. 29a², - 1. Änderung - Gebiet: Ginsterweg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 13a BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 29a², Gebiet Ginsterweg, gefasst. Das Verfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Bebauungsvorgaben im Bereich Bloomshof-West. Während der östliche Teil des bereits seit 2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplans weitgehend entwickelt wurde, blieb die Vermarktung der Flächen innerhalb der Ringerschließung bisher gering. Ein privates Bauunternehmen beabsichtigt nun, die geplanten Bauflächen zu erweitern. Auf einer Fläche von etwa 1.000 Quadratmetern sollen statt der bisher vorgesehenen Bebauung mit einem Doppelhaus zwei Doppelhäuser mit jeweils rund 250 Quadratmeter großen Grundstückseinheiten errichtet werden. Da die geplante Bebauung die bestehenden Baugrenzen überschreitet, soll die Änderung des rechtsverbindlichen Plans die Umsetzung ermöglichen.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen. Die Beteiligung der Behörden wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 120302100088
Verwandte Vorlagen