Bebauungsplan Nr. 139 Gebiet: Hege- / Lottenstraße hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 139 im Gebiet Hege-/Lottenstraße beraten. Die Vorlage basiert auf einem Antrag eines Architekten, der die Entwicklung von etwa 20 Wohneinheiten in Form von Doppelhäusern auf einem circa 4.000 m² großen Grundstück anstrebt.
Da das betreffende Areal im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 4 bestehen, sieht die Verwaltung eine Entwicklung im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzepts vor. Dieses Konzept umfasst die Einbeziehung angrenzender städtischer Liegenschaften, insbesondere Teile eines nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsbereiches. Um Konflikte mit dem regionalen Grünzug zu vermeiden, wurde die Ausdehnung des Baulandes nach Westen begrenzt. Der geplante Bereich umfasst einen Streifen von 35 bis 40 Metern Tiefe entlang der Zufahrt zum Hof Niewerth, wobei die notwendige verkehrliche Erschließung durch den Ausbau eines privaten Weges sichergestellt werden soll.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist ein Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich, da die geplante Trasse des alten Haarbaches betroffen ist. Eine Verlegung und Renaturierung des Bachlaufs wird angestrebt. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben dem vorgeschlagenen Konzept zugestimmt. Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans soll zudem der Bebauungsplan Nr. 62b für das Gebiet Gewerbepark Wiesenbusch im betreffenden Geltungsbereich aufgehoben werden.
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