Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde hier: Beschluss zur Rücknahme des Antrages auf Berufung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW im Zusammenhang mit der Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde zurückzunehmen. Voraussetzung für diesen Schritt ist der Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung mit der Betreiberin, der Gladbeck Wind GmbH, über eine mögliche Beteiligung am Projekt „Haldenwelten“.
Im Rahmen der zuvor beauftragten Gespräche zwischen der Verwaltung und der Betreiberin hat sich eine Bereitschaft zur Mitwirkung am Projekt abgezeichnet. Durch die Rücknahme des Antrags auf Berufung soll der Fortbestand der Windenergieanlage gesichert werden, was laut Verwaltung zu einer jährlichen Einsparung von rund 3.000 Tonnen CO2 führt. Die Stadt Gladbeck trägt die bereits angefallenen Kosten für das Berufungszulassungsverfahren sowie die Kosten der Gegenseite. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Verwaltung den Antrag auf Berufung vorbehaltlich einer Einigung mit der Betreiberin zur Projektbeteiligung zurücknimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220915135032-0
Ort
📍 Mottbruchhalde · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Mottbruchhalde.
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