Bebauungsplan Nr. 172, Gebiet: Wilhelmstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) i. V. m § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 für das Gebiet Wilhelmstraße beschlossen. Das etwa 7.000 Quadratmeter große, zentrumsnah gelegene Areal, auf dem sich ehemals ein Betrieb der Firma Mercedes Lueg befand, soll im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Baugesetzbuch neu entwickelt werden.
Die Stadt verfolgt das Ziel, auf den Grundstücken eine Wohnbebauung zu realisieren, um die Förderung von zentrumsnahem Wohnen zu unterstützen. Geplant ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets. Die Bebauung soll eine aufgelockerte Struktur mit einer offenen Bauweise aufweisen, wobei die Gebäude eine maximale Höhe von drei Vollgeschossen erreichen sollen. Als Baufenster sind Grundstücke von jeweils circa 250 Quadratmetern vorgesehen. Um die städtebauliche Zielsetzung zu sichern, sollen bestimmte Nutzungen, wie etwa Anlagen für soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke sowie Pflegeeinrichtungen, im Planungsgebiet nicht zulässig sein.
Der Bebauungsplan sieht zudem eine geordnete Erschließung vor, die eine verkehrstechnische Anbindung an die Wilhelmstraße über eine einzelne Zu- bzw. Abfahrt vorsieht. Durch die Aufstellung wird eine Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung vorgenommen. Für die Erstellung des Plans, die unter anderem Gutachten zum Artenschutz und Immissionsschutz umfasst, stehen Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Beschluss sieht den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160210085921
Ort
📍 Wilhelmstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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