Bebauungsplan Nr. 166, Gebiet: Mottbruchhalde I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 166 „Mottbruchhalde“ vor. Ziel der Planung ist die rechtliche Absicherung und die Entwicklung der Haldenlandschaft im Stadtteil Brauck zu einem zusammenhängenden Kultur-, Freizeit- und Erlebnisraum. Basierend auf dem städtebaulichen Rahmenplan „Haldenwelt 2027 – KunstKulturLandschaft“ sollen die Haldenflächen als touristisches und ökologisches Angebot qualifiziert werden.
Die Planung sieht den Ausbau eines Fuß- und Radwegenetzes vor, das die verschiedenen Halden miteinander verknüpft und an das bestehende Wegenetz anbindet. Im Bereich der Mottbruchhalde ist eine Bebauung für kulturelle, künstlerische und sportliche Nutzungen vorgesehen, wobei der Erhalt der „Land Art“-Qualitäten der Halde im Vordergrund steht. Geplant sind unter anderem ein Sportpark, die Trassierung von Wander- und Radwegen sowie die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für Radtouristen. Gleichzeitig sollen ökologische Potenziale, etwa durch Renaturierungsmaßnahmen im Einzugsgebiet der Boye, gesichert und die Landschaftsbildgestaltung gewahrt werden.
Das Verfahren umfasst die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsphasen gingen Anregungen von Institutionen wie Straßen.NRW, der Emschergenossenschaft, der RAG sowie von Anliegern ein. Die vorliegende Vorlage dient der Entscheidung über den Satzungsbeschluss gemäß Baugesetzbuch.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191902100084
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190306164947
Ort
📍 Mottbruchhalde · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Mottbruchhalde.