Sachstandsbericht zur Genehmigung einer Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0100 des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt informiert den Stadtplanungs- und Bauausschuss über den aktuellen Sachstand zur Genehmigung einer Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde. Der Kreis Recklinghausen hat am 11. Februar 2019 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung der Anlage erteilt. Dieser Zeitpunkt fiel mit dem Ende der amtlichen Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 166 für das Gebiet Mottbruchhalde zusammen.
Die Verwaltung führt aus, dass die inhaltliche Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 abgeschlossen werden konnte. Grund hierfür war die laufende Bergaufsicht der Mottbruchhalde, deren Abschlussbetriebsplan erst am 25. Juli 2018 zugelassen wurde. Zudem lagen Informationen zur Altlastenbelastung der Halde durch die RAG erst Mitte September 2018 vor.
Die Vorlage stellt fest, dass die Genehmigung des Windrades im Widerspruch zur Planung für die Haldenwelt steht. Da die Genehmigung durch den Kreis trotz fehlenden gemeindlichen Einvernehmens erfolgte, bereitet die Stadt Gladbeck ein Klageverfahren vor. Ein entsprechender Beschluss hierzu wurde bereits im Rat am 14. Februar 2019 gefasst. Der Ausschuss soll den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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Ort
📍 Mottbruchhalde · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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