Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
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Tagesordnung
- 1Eröffnung der Sitzung durch Ratsherrn Kosar
- 2Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden SchriftführerinZur Vorlage · 25/0438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird über die Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin entscheiden. Die Grundlage hierfür bildet § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse des Ausschusses Niederschriften zu fertigen sind. Diese Dokumente müssen vom Vorsitzenden des Gremiums sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, Dominique Schlusemann als Schriftführerin und Sabine Böger als stellvertretende Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen. Mit dieser Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Genehmigung der Tagesordnung
- 5Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates am 02.09.2025
- 6Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 25/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 16. Dezember 2025 soll die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder behandelt werden. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung NRW, welche den Mitgliedern des Ausschusses unter anderem die Verschwiegenheits- und Treuepflicht gegenüber der Stadt Gladbeck auferlegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sieht die Vorlage vor, dass die Mitglieder entsprechend zu verpflichten sind. Der Vorgang wird durch den Ratsherrn Kosar vollzogen. Dabei wird eine spezifische Formel vorgelesen, in der sich die Mitglieder dazu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit diesem Wortlaut durch das Erheben von ihren Plätzen.
Für den Haushalt der Stadt entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen. Auch eine wesentliche Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 7Wahl einer/eines Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 25/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 16. Dezember 2025 steht die Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden sowie von Stellvertretungen auf der Tagesordnung. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Wahl aus dem Mitgliederkreis des Ausschusses vorsieht.
Das vorgesehene Verfahren sieht grundsätzlich eine offene Abstimmung vor. Eine geheime Wahl kann jedoch durchgeführt werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies beantragt. Um gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine engere Wahl statt. Im Falle eines Gleichstandes bei dieser Stichwahl entscheidet das Los über die Wahl.
Die vorliegende Beschlussvorlage führt aus, dass durch die Durchführung der Wahl keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.
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- 8Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 25/0511 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll in der Sitzung am 16. Dezember 2025 über die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden entschieden werden. Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertreter zu wählen, um den Ausschussvorsitzenden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen und zu entlasten.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese sieht vor, dass der Ausschuss einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter aus seiner Mitte wählt. Der Wahlmodus folgt den gesetzlichen Bestimmungen zur Abstimmung. Eine geheime Wahl kann durchgeführt werden, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beantragt wird; ansonsten erfolgt die Wahl durch offene Abstimmung. Für den Wahlerfolg ist die Erreichung der Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Sollte niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den Personen mit den beiden höchsten Stimmenzahlen statt.
Durch die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Entscheidung verbunden, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht erforderlich war.
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- 9Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 25/0505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach der Kommunalwahl 2025 wurde durch den Rat der Stadt Gladbeck der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration neu eingerichtet, da der bisherige Integrationsrat nicht erneut gebildet wurde. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einführung einer eigenen Geschäftsordnung für diesen Ausschuss vor. Da der Ausschuss die Aufgaben des ehemaligen Integrationsrates übernimmt, aber in die allgemeine Rats- und Ausschussstruktur eingebunden ist, kann die bisherige Geschäftsordnung des Integrationsrates nicht fortgeführt werden.
Die neue Geschäftsordnung dient dazu, die Verfahrensregeln für die Arbeit des Ausschusses festzulegen und eine rechtssichere sowie transparente Arbeitsweise zu gewährleisten. Die Ausgestaltung der Vorlage orientiert sich an den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie an den allgemeinen Regelungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gladbeck. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen verliert die Geschäftsordnung des Integrationsrates vom 10. März 2010 ihre Gültigkeit.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung der Geschäftsordnung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz sind keine wesentlichen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Ausschuss soll den Entwurf der Geschäftsordnung in der beigefügten Fassung beschließen.
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- 10Durchführung von hybriden AusschusssitzungenZur Vorlage · 25/0479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0479 regelt die Einführung von hybriden Ausschusssitzungen in Gladbeck. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können Gremiensitzungen künftig auch außerhalb von Notfalllagen hybrid durchgeführt werden. Dabei nehmen die Mitglieder teils persönlich und teils per Bild-Ton-Übertragung an der Sitzung teil, wobei die Sitzungsleitung am Ort der Sitzung präsent ist.
Nach einer Pilotphase mit der Software Linkando, die im Februar 2025 begann, empfahl eine Projektgruppe die dauerhafte Einführung hybrider Sitzungen sowie digitaler Abstimmungs- und Wahlwerkzeuge. Der Rat der Stadt Gladbeck hat hierfür bereits die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse angepasst.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass jeder Ausschuss nun eigenständig mit einfacher Mehrheit darüber entscheiden kann, ob hybride Sitzungen eingeführt werden sollen. Die technische Zulassung der eingesetzten Software durch die Gemeindeprüfanstalt NRW ist sichergestellt. Die Stadtverwaltung übernimmt dabei die Verantwortung für die Einhaltung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 11Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRWZur Vorlage · 25/0514 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in Gladbeck soll im Rahmen einer Beschlussvorlage einen Delegierten sowie eine Ersatzdelegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW bestimmen. Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen fungiert als Vertretungsorgan der entsprechenden Ausschüsse im Land und ist durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz gesetzlich verankert. Die Organisation setzt sich für die kulturelle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte ein.
Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern. In diesem Gremium werden unter anderem über den jährlichen Haushaltsplan sowie die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden. Die Entsendung der Vertreter erfolgt nach dem Delegiertenprinzip, wobei die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration ihre Vertreter in die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss bestimmen.
Mit der Benennung der Vertretungen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Eine wesentliche Klimarelevanz ist für das Vorhaben nicht festzustellen.
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- 12Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRWZur Vorlage · 25/0515 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit der Benennung von zwei Delegierten sowie zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW. Grundlage hierfür ist die Satzung des Landesintegrationsrates, wonach die teilnehmenden Ausschüsse durch Delegierte vertreten werden.
Die Anzahl der zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in der jeweiligen Gemeinde. Aufgrund der derzeit etwa 15.800 ausländischen Einwohner in Gladbeck sieht die Regelung für diese Größenordnung die Entsendung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten vor. Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates tritt einmal jährlich zusammen, um den Vorstand sowie die Kontrollkommission zu wählen und über Anträge, Mitgliedsbeiträge sowie Satzungsänderungen zu entscheiden.
Die Beschlussvorlage sieht die Festlegung der entsprechenden Mitglieder vor. Es entstehen durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Zudem werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Ralph Kalveram vorgelegt.
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- 13Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt GladbeckZur Vorlage · 25/0506 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in Gladbeck soll über die Entsendung von Mitgliedern als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates entschieden werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Hauptsatzung der Stadt, die es ermöglicht, Migrantenvertreter bei Angelegenheiten, welche die Interessen ausländischer Bürgerinnen und Bürger berühren, mit beratender Stimme in den jeweiligen Gremien einzubinden. Ausgenommen von diesem Entsendungsrecht sind lediglich die Ausschüsse für Finanzen, Digitalisierung, Rechnungsprüfung sowie Wirtschaftsförderung und Grundstück.
Die Beschlussvorlage sieht vor, für acht Fachausschüsse jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Dies betrifft die Gremien für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, Senioren, Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie Umwelt, Klimaschutz und Energie. Falls für bestimmte Ausschüsse mehrere Bewerber zur Verfügung stehen, wird ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung durchgeführt.
Die benannten Mitglieder sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen, die entsprechenden Unterlagen erhalten und über die Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berichten. Die Entscheidung über die Besetzung soll spätestens in der Sitzung am 10. Februar 2026 erfolgen.
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- 14Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 15Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen der Verwaltung