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Beschlussvorlage

Wahl einer/eines Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

25/0503 21.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 16. Dezember 2025 steht die Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden sowie von Stellvertretungen auf der Tagesordnung. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Wahl aus dem Mitgliederkreis des Ausschusses vorsieht.

Das vorgesehene Verfahren sieht grundsätzlich eine offene Abstimmung vor. Eine geheime Wahl kann jedoch durchgeführt werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies beantragt. Um gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine engere Wahl statt. Im Falle eines Gleichstandes bei dieser Stichwahl entscheidet das Los über die Wahl.

Die vorliegende Beschlussvorlage führt aus, dass durch die Durchführung der Wahl keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.

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