Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit der Benennung von zwei Delegierten sowie zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW. Grundlage hierfür ist die Satzung des Landesintegrationsrates, wonach die teilnehmenden Ausschüsse durch Delegierte vertreten werden.
Die Anzahl der zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in der jeweiligen Gemeinde. Aufgrund der derzeit etwa 15.800 ausländischen Einwohner in Gladbeck sieht die Regelung für diese Größenordnung die Entsendung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten vor. Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates tritt einmal jährlich zusammen, um den Vorstand sowie die Kontrollkommission zu wählen und über Anträge, Mitgliedsbeiträge sowie Satzungsänderungen zu entscheiden.
Die Beschlussvorlage sieht die Festlegung der entsprechenden Mitglieder vor. Es entstehen durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Zudem werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Ralph Kalveram vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252611100514