Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in Gladbeck soll im Rahmen einer Beschlussvorlage einen Delegierten sowie eine Ersatzdelegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW bestimmen. Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen fungiert als Vertretungsorgan der entsprechenden Ausschüsse im Land und ist durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz gesetzlich verankert. Die Organisation setzt sich für die kulturelle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte ein.
Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern. In diesem Gremium werden unter anderem über den jährlichen Haushaltsplan sowie die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden. Die Entsendung der Vertreter erfolgt nach dem Delegiertenprinzip, wobei die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration ihre Vertreter in die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss bestimmen.
Mit der Benennung der Vertretungen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Eine wesentliche Klimarelevanz ist für das Vorhaben nicht festzustellen.
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