Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in Gladbeck soll über die Entsendung von Mitgliedern als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates entschieden werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Hauptsatzung der Stadt, die es ermöglicht, Migrantenvertreter bei Angelegenheiten, welche die Interessen ausländischer Bürgerinnen und Bürger berühren, mit beratender Stimme in den jeweiligen Gremien einzubinden. Ausgenommen von diesem Entsendungsrecht sind lediglich die Ausschüsse für Finanzen, Digitalisierung, Rechnungsprüfung sowie Wirtschaftsförderung und Grundstück.
Die Beschlussvorlage sieht vor, für acht Fachausschüsse jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Dies betrifft die Gremien für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, Senioren, Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie Umwelt, Klimaschutz und Energie. Falls für bestimmte Ausschüsse mehrere Bewerber zur Verfügung stehen, wird ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung durchgeführt.
Die benannten Mitglieder sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen, die entsprechenden Unterlagen erhalten und über die Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berichten. Die Entscheidung über die Besetzung soll spätestens in der Sitzung am 10. Februar 2026 erfolgen.
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